2018 – 2021 / Traunstein / Rosenheim / Polizei
Bei einem Beamten des Staatsschutzes hängt jahrelang eine Reichskriegsflagge und eine Collage mit zehn Hakenkreuzen im Büro. Als zuständiger Polizist verhindert er die Ermittlung gegen Polizisten aus Rosenheim, die eine rassistische Chatgruppe betrieben.
2019 wird der Staatsschutzbeamte vom Dienst suspendiert. Er ist inzwischen auch pensioniert. Sein dekoriertes Büro fällt angeblich erst jetzt auf und wird in die Ermittlungen einbezogen.
Im Oktober 2020 wird der Beamte zu einer 11monatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht hält dem Angeklagten zugute, dass sein Verhalten jahrelang in der Dienststelle geduldet wurde. Der Verfasser der rassistischen Nachrichten kommmt mit einem Strafbefehl davon.
Am 23.10.2020 legt der verurteilte Staatsschutzbeamte Berufung ein. Ein Disziplinarverfahren gegen ihn läuft noch. Sollte es Erfolg haben, droht ihm der Entzug der Pension.
Im April 2021 spricht das Landgericht Traunstein den Beamten von dem Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Hakenkreuze) frei. Die Begründung ist unglaublich: „Es ging davon aus, dass die Collage im Hause bekannt und geduldet war. Damit wiederum habe der Angeklagte davon ausgehen können, dass das Aufhängen der Collage nicht strafbar sei.“ Die 11monatige Bewährungsstrafe wegen Strafvereitelung bestätigt das Gericht.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/traunstein-polizist-strafvereitelung-rechtsextremismus-1.5063068
https://www.sueddeutsche.de/bayern/traunstein-polizist-bewaehrungsstrafe-nazi-symbole-1.5081628
https://www.sueddeutsche.de/bayern/traunstein-polizist-rechtsextremismus-berufung-1.5091284
https://www.sueddeutsche.de/bayern/traunstein-polizist-rassismus-strafvereitelung-urteil-1.5276973