2014 – 2020 / Berlin / Justiz / Geheimdienste
Nachdem 2013 neue Beweise im Zusammenhang mit dem rechtsmotivierten Oktoberfestattentat aus dem Jahr 1980 auftauchen, werden die Ermittlungen erneut aufgenommen.
In dessen Zuge werden Zweifel an der damals vielbeschworenen Einzeltäterrolle Gundolf Köhlers laut, der sich auch im Umfeld der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ bewegte und Kontakte zu bundesweit wichtigen Schlüsselfiguren der extrem rechten Szene unterhielt.
Grüne und Linke stellen 2014 kleine Anfragen an die Bundesregierung, die sich auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse in Zusammenhang mit dem Attentat beziehen und den Einsatz von V-Leuten in Köhlers Umfeld erfragen.
Die Bundesregierung verweigert jedoch, auch über 30 Jahre nach dem Attentat jegliche Auskünfte zu etwaigen Erkenntnissen der Nachrichtendienste oder zum damaligen Einsatz von V-Leuten mit dem pauschalen Verweis auf ‚den Quellenschutz‘, ‚das Staatswohl‘ und den Schutz der ‚Arbeitsweise‘ der Geheimdienste.
2015 entschließen sich die beiden Bundestagsfraktionen dazu vor dem Verfassungsgericht gegen diese faktische Informationsverweigerung zu klagen. Das Gericht gibt ihnen 2017 teilweise Recht, indem es die generelle Informationspflicht der Bundesregierung unterstreicht, die jedoch in Ausnahmefällen verweigert werden dürfe. Auch angesichts des Kontroll- und Informationsrechts des Parlaments sei in diesem Fall „von einem Überwiegen des Geheimhaltungsinteresses auszugehen“.
Die Bundesregierung wird damit nicht zu einer Informationsweitergabe verpflichtet.
Trotz des erneuten Aufrollens, der Sichtung tausender neuer Beweismittel und Vernehmung von unzähligen Zeug:innen muss das Verfahren 2020 schließlich mangels Ergebnissen wieder eingestellt werden.
Die Rolle des Verfassungsschutzes in Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat wird damit vermutlich für immer ungeklärt bleiben.