20.04.2016 – 2021 / Gera / Justiz
Das Verwaltungsgericht Gera ist unter Rechtsanwält:innen und interessierter Öffentlichkeit als rechtslastig bekannt. Das wird nicht nur durch rechte Richter, sondern auch durch einige zweifelhafte Entscheidungen deutlich.
Die folgenden Fälle sind in dem Buch „Rechte Richter“ von Joachim Wagner, Berlin, 2021 Seiten 62ff aufgelistet:
Im April und November 2014 entscheidet das Verwaltungsgericht, zuvor durch die Stadt Jena verbotene Demonstrationen der rechtsradikalen Organisation „Thügida“, doch stattfinden zu lassen.
Dabei war das Gericht nicht bereit zu anzuerkennen, dass der angemeldete Fackelmarsch an Hitlers Geburtstag einen Bezug zum Nationalsozialismus hat und damit nicht von der Demonstrationsfreiheit gedeckt ist. Auch am 9. November 2016 – zur Reichspogromnacht – gestatteten die Richter den Nazis einen Aufmarsch. Die Begründung hier: An diesem Datum gibt es auch andere historische Ereignisse. (Seit wann feiern Rechtsradikale die Novemberrevolution?)
In den letzten Jahren wurde das Verwaltungsgericht Gera auch berühmtberüchtigt für seine Asylrechtssprechung. Rechtsanwält:innen beklagen mangelnde Einzelfallprüfungen, abfällige Bemerkungen über Asylbewerber:innen und kaum Chancen auf ein positives Urteil im Sinne der Bewerber:innen. Als Erkenntnisquelle für die Urteile wird auch die rechte Zeitung „Junge Freiheit“ herangezogen.
2019: Insbesondere gegen das Kirchenasyl kämpfen die Richter:innen an. Die überwiegende Mehrzahl der Verwaltungsgerichte lehnte eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration Kirchenasyl als „Untertauchen bzw. Flucht“ zu bewerten ab. Das Geraer Gericht nicht und sorgte so dafür, dass mehr Geflüchtete abgeschoben werden konnten.
Die Entscheidungen des Gerichts sind insbesondere dramatisch, da (so gut wie) keine Rechtsmittel dagegen eingelegt werden können. Das heißt sie sind endgültig.
https://www.kirchenasyl.de/wp-content/uploads/2019/05/199513-VG-Gera.pdf
Im Juni 2020 hebt das Gericht die Maskenpflicht an der Jenaer Waldorf-Schule auf. Es ignoriert dabei die Inzidenzzahlen und negiert wissenschaftliche Erkenntnisse. Es trägt damit zur Verharmlosung der Pandemie bei.
16.07.2020 Das Verwaltungsgericht Gera gibt einem Eilantrag von Björn Höcke gegen den Altenburger Bürgermeister Andre Neumann (CDU) statt. Dieser darf danach nicht mehr öffentlich vor dem Besuch einer Veranstaltung des Faschisten warnen.
Wie das Gericht tickt, zeigen auch die personellen Verbindungen auf.
Der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Bengt Fuchs war Teilnehmer einer AfD-Party am 15. April 2018. Er ist auch aufgefallen, weil er in Tarnuniform und Militärstiefeln im Gerichtsgebäude auftrat. Zu einer weiteren Wahlparty der AfD kam der Pressesprecher des Gerichts Bernd Amelung. Er ist auf Facebook mit einigen AfD-Abgeordneten befreundet.
Bernd Wagner „Rechte Richter“ Berlin 2021 S. 62f