Januar 2019 -2023 / Greifswald / Polizei / Justiz
Der AfD-Mann und Polizist Dan Rachow ruft in mindestens vier Fällen persönliche Daten von Personen aus den behördlichen Datenbanken ab. Eine dieser Personen (die sich auch gegen Rechtsradikalismus engagiert) wird kurze Zeit später von einem Rechtsradikalen, der mit Rachow auf Facebook befreundet ist, über WhatsApp kontaktiert.
Die kontaktierte Person meldet sich bei der Polizei, stellt einen Strafantrag und es kommt zu internen Ermittlungen gegen Dan Rachow wegen unerlaubter Datenabfrage. Auch die anderen drei von der Datenabfrage Betroffenen erfahren in diesem Zuge von dem Fall und stellen ihrerseits Strafanträge.
Rachow schweigt jedoch beharrlich zu den Datenabfragen und -weitergaben, sein rechtsradikaler Freund wird nur ungenügend vernommen und das Verfahren bald darauf wegen Mangel an Beweisen eingestellt. Drei der vier Geschädigten erfahren von der Einstellung aus den Medien, anstatt wie üblich über einen Einstellungsbescheid aufgrund eines juristischen Fehlers.
Die Polizei suspendiert Dan Rachow Anfang 2020 vom Dienst, interne Ermittlungen bringen weitere unerlaubte Datenabfragen ans Licht.
Im Juni 2020 gibt die Staatsanwaltschaft zwar zu, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass Rachow die Daten abgefragt und weitergegeben hat, lehnt aber eine Wiederaufnahme aufgrund mangelnder Beweise ab. Jetzt ermittelt nur noch die Datenschutzbehörde wegen einer Ordnungswidrigkeit.
Januar 2023: Eine eingereichte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht um das Strafverfahren wieder aufzunehmen, wurde abgewiesen. Das angestrenget Disziplinarverfahren ist immer noch nicht beendet.
https://www.n-tv.de/politik/Gab-ein-Polizist-im-Norden-Daten-weiter-article21918818.html