25.01.2003 / Erfurt / Polizei / Justiz
Am 25. Januar 2003 griffen mehrere Neonazis den 48-jährigen Hartmut Balzke und einen Begleiter in der Erfurter Triftstraße an. Sie waren auf dem Weg in das alternative Jugendzentrum in der Vollbrachtstraße und wurden verprügelt, weil sie für Linke bzw. Punks gehalten wurden. Die Gruppe Neonazis hatte zuvor die Auseinandersetzung mit anderen Punks gesucht, die zu ihrem Nachteil endete.
Dirk Quiatkowski versetzte Hartmut Balzke einen Schlag an den Kopf, so dass er mit dem Kopf auf den Gehweg stürzte. Zwei Tage später verstarb er an Hirnblutungen, sein Begleiter überlebte schwer verletzt.
Quiatkowski wurde zwar bereits kurz nach der Tat als Verdächtiger ermittelt, blieb aber auf freiem Fuß, obwohl er zu diesem Zeitpunkt unter zweifacher Bewährung (u. a. Körperverletzung, Verwendung von Nazi-Kennzeichen/“Hitler-Gruß“) stand. Für die Ermittlungen der Polizei spielte das offenbar keine Rolle.
Erst mehr als fünf Jahre später wurde Quiatkowski zu einer Bewährungsstrafe und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Im Prozess sagte Quiatkowski aus, dass er sich von der Nazi-Szene losgesagt habe, was aber als Schutzbehauptung angesehen werden muss: Quiatkowski ist bis heute der Erfurter Naziszene verbunden.
Der Prozess vor dem Oberlandesgericht kam erst so spät zustande, weil die Zulassung der Anklage erst nach drei Jahren vorgenommen wurde. Aufgrund dieser langen Zeitspanne und der Tatsache, dass der Mörder nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurde und weil „wesentliche Beweismittel außer Betracht gelassen“ wurden, ist dieser Justizskandal erst möglich gewesen.
Hartmut Balzke ist bis heute nicht als Opfer rechter Gewalt anerkannt.
https://ungleich-magazin.de/2021/01/27/der-tod-von-hartmut-balzke/