März 2021 / Magdeburg / Polizei
Im März 2021 wird der „Bericht der Sonderkommission zu institutionellem Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Landespolizei Sachsen-Anhalt“ veröffentlicht. Grund für die Einsetzung der Sonderkommission war, dass nach jahrzehntelanger Vertuschung bekannt wurde, dass der frühere Betreiber der Polizei-Kantine von den Polizist:innen über Jahre aufgrund antisemitischer Stereotype als „Jude“ bezeichnet worden war.
Dies ist bei weitem nicht der einzige Fall von Rassismus und Antisemitismus bei der Polizei, der in dem 152 Seiten langen Bericht beschrieben wird. So ist auch die Rede von sexistischen und rechtsradikalen Chatverläufen (S. 48) sowie einem Hauptkommissar, bei dessen Feiern ständig „Heil Hitler“ gerufen wird und dabei der Hitlergruß gezeigt würden (S. 49) – in beiden Fällen wurden die Ermittlungen ohne Verurteilung eingestellt.
Eine Ausbilderin berichtet anonym von menschenverachtenden sogenannten „Thementagen“ bei der Streifenpolizei (S. 52). So seien an den „Faschistendienstagen“ nur rassifizierte Personen und an den „Fettenmittwochen“ nur dicke Menschen kontrolliert worden. Mehrere Disziplinarverfahren wurden eingeleitet, u.a. weil ein Polizeibeamter einen USB-Stick als Beweismittel mit angeblich volksverhetzenden Inhalten nicht angenommen und geäußert hatte, dass manche ihn als Rechtsextremisten bezeichnen, was nicht ganz falsch sei (S. 70). Dazu kommen rassistische Beschimpfungen im Rahmen von Festnahmen, verfassungsfeindliche Äußerungen in dienstlichen und privaten Chatgruppen und das mutwillige Nichteinschreiten bei der Anzeige rechtsextremer Straftaten.
Bedenklich ist auch, dass die Sonderkommission die Tatsache, dass einige wenige dieser Taten von Kolleg:innen anonym angezeigt wurden, als Beweis dafür heranzieht, dass die „interne soziale Kontrolle“ unter den Beamt:innen funktioniere (S. 73). Das ist vollkommen absurd.
Zumindest wird festgestellt, dass die Ausbildung in den Themenbereichen „interkulturelle Kompetenz“ „Berufsethik“ und „politische Bildung“ derzeit unzureichend ist. So hat z.B. der Lehrgang „Polizeilicher Umgang mit Rechtsextremismus“ seit 2016 nicht mehr stattgefunden, auch weil kein Interesse an einer Teilnahme von Seiten der Beamt:innen bestand (S. 113).
Dazu kommt, dass rassistische oder antisemitische Sachverhalte erst ab 2021 gesondert erfasst werden (S. 88).
Die Handlungsempfehlungen der Sonderkommission sehen vor allem Coachings und Fortbildungen vor und verfehlen damit vollkommen das eigentliche Problem, die systematische und vorsätzliche Begehung und Vertuschung rassistischer und antisemitischer Straftaten von Polizeibeamt:innen.