2017 – 17.02.2021 / Potsdam / Polizei
Ein Angehöriger einer polizeilichen Spezialeinheit in Brandenburg darf vorübergehend nicht mehr arbeiten. Gegen ihn wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er telefonisch rechtsradikale Inhalte geäußert hatte. Die Äußerungen wurden zwischen 2017 und 2019 getätigt. Die Polizei in Brandenburg wurde aber erst im Februar 2021 von der Polizei Mecklenburg-Vorpommern darüber informiert.