18.04.2019 – 23.07.2020 / Hamburg / Justiz
Gegen den ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof Bruno Dey wird Anklage wegen Beihilfe zum 5230-fachen Mord erhoben. Das Verfahren wird aufgrund seines damaligen Alters von 17 bzw. 18 Jahren vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg geführt. Nach fast 75 Jahren wird damit ein Verfahren eingeleitet, welches von den deutschen Gerichten viele Jahrzehnte lang verschleppt und dessen gegebener Straftatbestand immer wieder geleugnet und ignoriert wurde.
Im Laufe des Verfahrens lügt Dey immer wieder offensichtlich, sieht sich als willenlose, gehorsame Randperson und will kaum etwas von den Massentötungen mitbekommen haben. Außerdem habe er nicht freiwillig dort gedient. Am Ende kann er sich zwar zu einer allgemeinen Entschuldigung für die erlittenen Qualen der Opfer durchringen, ein persönliches Schuldeingeständnis bleibt aber aus.
Am 23. Juli 2020 wird Bruno Dey zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.
Seine Verstrickung in die Massenerschießungen von KZ-Häftlingen am Strand von Neustadt am 3. Mai 1945 bleiben ungeklärt. Auch die anderen involvierten KZ-Wachmänner kommen straffrei davon. Eine juristisch gründliche Aufarbeitung gibt es bis heute nicht.
https://www.mz-web.de/politik/5230-fachen-mord-anklage-gegen-ehemaligen-ss-wachmann-erhoben-32399604
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/stutthof-prozess-bewaehrungsstrafe-fuer-ehemaligen-ss-wachmann
https://www.auschwitz-komitee.de/pressemitteilung-der-arbeitsgemeinschaft-neuengamme-e-v/