2007 – 2017 / Berlin / Polizei
Ein Polizist wird 2007 vom Dienst suspendiert. Im Laufe der folgenden 10 Jahre werden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, in denen dem Beklagten vorgeworfen wurde, an der Erstellung von CDs und Booklets mit volksverhetzenden Liedtexten beteiligt gewesen zu sein, Tätowierungen mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu tragen und in der Öffentlichkeit den „Hitlergruß“ gezeigt zu haben. Diese werden alle eingestellt bzw. wurde er freigesprochen.
Gegen die Suspendierung klagte er mehrfach erfolgreich, auch gegen Berufungen.
Im November 2017 entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht für die Suspendierung und der Polizist wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt.