18.07.2020 – 2023 / Erfurt / Polizei
Eine Gruppe Jugendlicher wird vor dem Gebäude der Thüringer Staatskanzlei von ca. 15 Personen angegriffen. Die Polizei spricht von einer Schlägerei, was die Presse so übernimmt. Kurz darauf wird klar, dass die Angreifer:innen bekannte Nazis sind. Das hätte von der Polizei auch direkt vor Ort schon aufgrund von einschlägiger Szenekleidung, der Personalienüberprüfung und der direkten Zeug:innenaussagen bemerkt werden und somit auch als rechter Übergriff benannt werden müssen.
https://twitter.com/Fanofaustralia/status/1284848588342919168
https://twitter.com/Mobile_Beratung/status/1285867187681595393
Im Januar 2021 kann die Staatsanwalt kein politisches Motiv erkennen. Obwohl einige der Beschuldigten wegen rechtsradikaler Taten einschlägig bekannt sind, sind alle auf freiem Fuß. Über eine Anklage wird demnächst entschieden.
https://www.youtube.com/watch?v=e4J_Z6nSSSI
Am 12.07.2022 findet der erste Prozess gegen einen Teil der Täter statt. Sie wurden mit Verwarnungen, Auflagen und der Teilnahme an einen Anti-Gewalttraining „bestraft“. Das politische Motiv spielte keine Rolle. Ein Täter wird in einem späteren Prozess zu einem Jahr und zwei Monaten Haft rechtskräftig verurteilt
Am 12.01.2023 beginnt der dritte Prozess bei dem sich fünf Angeklagte (die Rädelsführer) wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Zwei Angeklagte räumen ihre Teilnahme an dem Überfall ein. Sie bestreiten aber politische Motive, obwohl sie sich von rechten Demos kennen. Wiederholt entsteht der Eindruck, dass das Gericht die Belange der Betroffenen nicht im Blick hat. Sie werden lannge warten gelassen oder auch wieder nach Hause geschickt, ohne dass wahrgenommen wird, dass die wiederholte Konfrontation mit den Tätern für die Betroffenen belastend sind.
https://jungle.world/artikel/2023/04/ein-fatales-signal-die-militante-neonazi-szene
https://twitter.com/ezra_online/status/1621503318790123522
30.03.2023 Im sogenannten „Staatskanzleiverfahren“ sind die Urteile gesprochen: Zwei Täter erhalten Gefängnisstrafen, drei Bewährungsstrafen. Das Gericht sah, wie auch bei den vorherigen Prozessen dazu, kein politisches Motiv, obwohl die Schläger eindeitig der rechten Szenes zuzuordnen sind. „Vielmehr sei die Tat eher von «Lust am Krawall, an der Schlägerei» ausgelöst worden.“
https://www.zeit.de/news/2023-03/30/ueberfall-vor-staatskanzlei-zwei-haftstrafen-verhaengt