17.07.2013 / Kaufbeuren / Polizei / Justiz
Auf dem Tänzelfest in Kaufbeuren erschlägt der einschlägig vorbestrafte Thüringer Neonazi Falk H. einen kasachischen Spätaussiedler.
In den ersten Pressemitteilungen der Polizei wird ein mögliches rassistisches Tatmotiv nicht erwähnt, obwohl vorangegangene rassistische Beleidigungen aus der Gruppe um Falk H. und ein darauffolgender Angriffsversuch auf weitere Spätaussiedler bekannt sind.
Obwohl Falk H. in einem Gerichtsverfahren 2014 wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu 11 Jahren Haft verurteilt wird, spielt das offensichtlich rassistische Tatmotiv in der juristischen Aufarbeitung keine Rolle. Der Getötete wird anschließend zum Zufallsopfer erklärt: Eine »vollkommen sinnlose Sauferei und Prügelei« hätte einer Familie den Vater gekostet, so das Gericht. Rassismus sei nach Ansicht des Landgerichts für die Tat nicht ausschlaggebend gewesen, denn es konnte „kein Bezug zu einer rechtsradikalen Tat“ hergestellt werden.
Am 17.07.2014 versuchen Antifaschist:innen auf dem Tänzelfest eine Gedenkkundgebung durchzuführen, die jedoch von Sicherheitskräften unterbunden wird, von denen einige einschlägig rechte Symbole tragen – einer mit einem Schlüsselband der Rechtsrockband „Kategorie C“, ein anderer mit einer Tätowierung »Hinter meinem Lächeln verbirgt sich ein Dolch«. Die hinzugerufene Polizei nimmt aber die Personalien der Antifaschist:innen auf und erteilt diesen Platzverweise.
https://taz.de/Rechtsextreme-Gewalt/!5062700/
„Am liebsten nicht mehr denken wollen…“