16.11.2020 / Magdeburg / Polizei
In einem Brief an Innenminister Stahlknecht beschreibt eine anonyme Polizistin rassistische Zustände und Gewaltverherrlichung in der Polizei. Desweiteren werden volksverhetzende Bilder in WhatsApp Gruppen geteilt. In der Folge werden 50 Privathandys von Polizist:innen beschlagnahmt.
Als die Ermittler:innen nichts tatverdächtiges auf den Handys fanden wurde das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170
Abs. 2 StPO eingestellt. Vielleicht wurden die relevanten Bilder vorher gelöscht?