13.10.2022 / Kassel / Polizei / Justiz
Das Kasseler Verwaltungsgericht entscheidet: Die gewaltsame Auflösung einer friedlichen Sitzblockade gegen einen Aufmarsch der Nazipartei „III. Weg“ am 20.07.2019 war rechtmäßig.
Die Polizisten hatten ohne Ankündigung gegen die am Boden sitzenden Menschen Pfefferspray und körperliche Gewalt eingesetzt. Die Demonstrant:innen wurden gefesselt und konnten ungehindert von der vorbeiziehenden Nazidemo fotografiert werden.