01.12.1949 – 1970 / Bonn / Justiz
Die Zentrale Rechtsschutzstelle (ZRS) war dem Justizministerium unterstellt. Sie wurde eingerichtet um „den Rechtsschutz für diejenigen Deutschen sicherzustellen, die in Auswirkung des Krieges im Ausland festgehalten“ wurden. Das galt sowohl für „einfache“ Kriegsgefangene als auch für im Ausland verurteilte Kriegsverbrecher. Tatsächlich wurden hauptsächlich deutsche NS-Täter aktiv finanziell und rechtlich unterstützt und auf ihre Entlassung hingearbeitet. Das ging sogar so weit, diese Personen aktiv vor einer Inhaftierung zu warnen. In Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz wurden Kriegsverbrecher, wie z.B. Alois Brunner, Leiter von SS-Sonderkommandos, gesucht, um zu versuchen sie vor der Verhaftung zu warnen.
Die Zentrale Rechtsschutzstelle verfügte dazu über große Geldsummen und ausreichend Planstellen. 1958 hatte sie 1,2 Millionen DM und 24 Mitarbeiter:innen für die Betreuung von 38 Altnazis.
Die ZRS sorgte auch für „Unbedenklichkeitsbescheinigungen“, so dass z.B. der Führer der SS-Wachmannschaften des KZ Neuengamme, Karl Wiedemann, nach seiner Haftentlassung 4800 DM Entschädigung erhielt.
Leiter der Behörde war Hans Gawlik (https://entnazifizierungjetzt.de/1945-1968-bonn-justiz/), ehemaliger Staatsanwalt an NS-Sondergerichten und Verteidiger von Nazigrößen nach dem Krieg. Er wurde 1968 zwangspensioniert, nachdem herauskam, dass er, wie oben beschrieben, Kriegsverbrecher vor der Inhaftierung warnte.
Mehmet Daimagüler / Ernst von Münchhausen: „Das Rechte Recht“ München 2021, S. 182ff
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentrale_Rechtsschutzstelle
https://www.spiegel.de/politik/rechtsschutz-a-8aee3308-0002-0001-0000-000041761461?context=issue