21.05.2014 – 2016 / Schwerin / Polizei
Zwei junge Gegendemonstranten werden an einem Wahlkampfstand der AfD von einem Parteimitglied mit Reizgas attackiert und dabei so erheblich verletzt, dass sie sich augenärztlich behandeln lassen müssen. Später stellt sich heraus, dass der Angreifer ein leitender Polizeibeamter ist und wahrscheinlich ein nicht zugelassenes, hochkonzentriertes Reizgas eingesetzt hat. Um dies zu vertuschen, kauft er ein legales Reizgas und entleert dieses teilweise im Eingangsbereich eines Einkaufszentrums, um es der Polizei als vermeintliches Tatwerkzeug zu übergeben. Dabei verletzt er weitere Personen.
Quelle: TatortRechts
2016 wird der Beamte zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte auf die beiden Konfetti werfenden jungen Männer überreagiert hat. Er wurde an die Polizeifachschule in Güstrow versetzt. Dort wird er als Dozent für „Einsatzlehre“ in der Polizeiausbildung geführt. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Über dessen Ausgang ist nichts bekannt.
https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/ueberreaktion-mit-folgen-id13127171.html