1948 -1972 / Köln / Düsseldorf Verfassungsschutz / Justiz
Hubert Schrübbers, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Telephon-Abhöraffäre im September 1963
Hubert Schrübbers wurde 1955 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in Köln.
Schrübbers studierte Rechtswissenschaft in Tübingen und trat während des Studiums dem SA-Sturm Münster bei. Er war von 1938 bis 1941 als Staatsanwalt in Bochum, Dortmund, Arnsberg. Dann als Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Hamm Ankläger in diversen Verfahren gegen rassisch und politisch Verfolgte des NS-Regimes: Die Jüdin Anna Neubeck wurde beispielsweise am 31. März 1941 entsprechend dem Antrag Schrübbers zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, weil sie im belgischen Exil unter anderem Geld für Flüchtlinge gesammelt hatte. Neubeck kam nie mehr frei und starb am 1. Januar 1943 im KZ Auschwitz.
1941 musste Schrübbers seine Tätigkeit unterbrechen und wurde Soldat. Er diente als Unterwachtmeister in einer Polizeieinheit der SS und geriet 1944 im französischen Chaumont (Haute-Marne) in Kriegsgefangenschaft.
1946 kehrte er aus der britischen Kriegsgefangenschaft zurück. Offenbar war er in dieser Zeit vom britischen Geheimdienst angeworben worden, was seine spätere Karriere in der britischen Besatzungszone plausibel macht.
1948 wurde Schrübbers Oberstaatsanwalt beim Obersten Gerichtshof für die britische Zone, 1950 Bundesanwalt am Bundesgerichtshof, 1953 Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Am 1. August 1955 erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz. In seine Amtszeit fiel die„Telefonabhöraffäre“ von 1963, die ihm den Vorwurf des Verfassungsbruchs einbrachte. Ihm wurde vorgeworfen, ehemalige SS-Mitglieder beim BfV eingestellt zu haben. Am 30. April 1972 wurde Schrübbers nach Vorwürfen wegen seiner Verwicklung in die NS-Justiz in den Ruhestand versetzt, die reguläre Pensionierung wäre ohnehin im gleichen Jahr erfolgt.
Der SPIEGEL schrieb 1966:
„ Hubert Schrübbers – Jahrgang 07 – war bei seiner Berufung Generalstaatsanwalt in Düsseldorf und hatte zuvor als Bundesanwalt politische Straftaten verfolgt. Sein Amt – ausgestattet mit einem 20-Millionen-Etat und rund 900 Köpfen Personal – ist eine »bundeseigene Verwaltung«. Die Länder haben eigene Ämter oder Dienststellen zur »Sammlung und Auswertung von Auskünften, Nachrichten und sonstigen Unterlagen’ zum Schutze der Verfassung. Der »Truppenvertrag« mit den Alliierten verpflichtet den Verfassungsschutz zur Zusammenarbeit mit alliierten Sicherheitsorganen. Wie diese Verpflichtung gehandhabt wird, offenbarte die Telephon-Abhöraffäre im September 1963, in deren Verlauf der Verfassungsschutzangehörige Werner Pätsch Einzelheiten über die Praktiken des BfV berichtete: Mitglieder des BfV, noch dazu ehemalige SD- und SS-Chargen, ha t ten deutsche Staatsbürger abhören lassen. Doch nach einem Gutachten des Oberlandesgerichtspräsidenten i. R. Silberstein für die Bundesregierung waren »keine Mißbrauchsfälle« festzustellen. Ebenso urteilte der Bundesgerichtshof in der Sache Pätsch. Eine parlamentarische Untersuchung endete mit Wendungen des Unbehagens, doch ohne Beanstandungen an Schrübbers. In andere Ä mter versetzt wurden dennoch der Oberregierungsrat im BfV Erich Wenger, ehemals Gestapo-Kriminalrat, und der Amtmann im BfV Johannes Strübing, ehemals Gestapo-Kommissar. BfV-Vizepräsident Albert Radke und der Chef der Spionageabwehr im BfV, Richard Gerken, beide aus der militärischen Abwehr unter Canaris hervorgegangen, traten in den Ruhestand. Seither übernimmt Hubert Schrübbers persönlich die Verantwortung für jede Anregung des Verfassungsschutzes, deutsche Telephonanschlüsse zu überwachen“
https://www.spiegel.de/politik/hubert-schruebbers-a-4c3296e0-0002-0001-0000-000046407655
https://de.wikipedia.org/wiki/Hubert_Schrübbers