26.03.2021 / Münster / Polizei
Das Oberverwaltungsgericht hebt die Suspendierung einer Polizeibeamtin auf. Sie hatte sich selbst bezichtigt, Teil einer rechten WhatsApp-Gruppe zu sein. Das Gericht stellt fest: „Während die Antragstellerin als Hinweisgeberin suspendiert worden sei und entlassen werden solle, habe das Polizeipräsidium gegenüber den anderen Kommissaranwärtern aus den Chatgruppen keine Maßnahmen ergriffen, insbesondere weder Suspendierungen noch Entlassungen ausgesprochen.“