20.07.2022 / Wiesbaden / Verfassungsschutz
Beim Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke im hessischen Landtages wird klar, dass der Verfassungsschutz im Jahr 2015 hunderte rechtsextremistischer Prüffälle ohne weitere Bearbeitung aus der Beobachtung genommen hat. Es wurde sich vor allem auf „Führungspersonen“ fokussiert. Hierbei sind es meist diese Personen, die ein hohes Repressionsbewusstsein haben und sich unauffällig verhalten.
Unter den nun unbeobachteten Prüffällen war auch Stephan Ernst, der spätere Mörder von Walter Lübcke. Die Begründung des Verfassungsschutzes war „Arbeitsüberlastung“ – die Entscheidung sei „mit großem Bauchweh“ getroffen worden.
https://entnazifizierungjetzt.de/01-06-2019-januar-2021-kassel-der-mord-an-walter-luebcke/