15.04.2021 / Dresden / Justiz
Bei dem Prozess gegen einen Messerstecher, der im August 2020 zwei Menschen lebensgefährlich verletzte, wird ein rechtes Tatmotiv nicht in Betracht gezogen. Dabei ist sein rechtes Weltbild bekannt. Kurz vor der Tat hat er eine andere Person rassistisch beleidigt.
https://www.addn.me/nazis/prozessbeginn-gegen-rechten-messerstecher-in-dresden/