14.03.2018 / Gotha / Bundeswehr
Gemäß einer „Dienstlichen Erklärung“ äußerte ein Bundeswehrsoldat, und gelernter Chemikant, er werde einen terroristischen Anschlag auf ein Geflüchtetenheim verüben, wenn das mit der Bundeswehr nicht klappt. Der Soldat wurde nach § 55 Abs. 5 SG (Soldatengesetz) entlassen.