05.10.2020 – Februar 2021 / Hamburg / Justiz
Die Staatsanwaltschaft Hamburg stuft den Angriff auf einen jüdischen Studenten am 5.10.2020 als nicht antisemitisch ein.
Die Begründung: Der Täter ist psychisch krank. Auch ein mitgeführten Zettel mit Hakenkreuz weise nicht auf ein antisemitisches Weltbild hin, sondern sollte lediglich als Schutzzeichen dienen, so ein Gutachten.
Im Februar 2021 wurde der Täter wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er muss in eine psychiatrische Klinik. Die Richterin machte in ihrer Begründung eine schwere psychische Erkrankung geltend. Sie räumte aber auch ein, dass es sich um einen gezielten Angriff auf ein jüdische Person gehandelt habe, die man als antisemitisch bezeichnen könne.