30.01.1954 – 01.01.1993 / Bonn / Justiz
Das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz berechtigte alle deutschen Kriegsgefangenen, die über das Jahr 1946 von einer „ausländischen Macht festgehalten wurden, zu einer finanziellen Entschädigung. Ehemalige Gefangene erhielten 30 DM (bzw. 60 DM) pro Monat, die sie in Gefangenschaft verbrachten. Darüber hinaus erhielten sie großzügige Darlehen.
Um dieses Geld zu erhalten, benötigten sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die die Zentrale Rechtschutzstelle (ZRS) ausstellen musste.
Die ZRS erteilte auch verurteilten Kriegsverbrechern diese Bescheinigung. So erhielten auch die SS Kriegsverbrecher Karl Wiedemann und Walter Kümmel eine Entschädigung.
https://www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-1558
Mehmet Daimagüler / Ernst von Münchhausen: „Das Rechte Recht“ München 2021, S. 182ff