08.06.2020 – 14.01.2021 / Hildesheim / Justiz
Nachdem ein 21-jähriger im Internet offen über seine rechtsextremistischen Terrorpläne berichtet hat, wird seine Wohnung vom SEK durchsucht und mehrere Waffen sichergestellt. Das Amtsgericht Hildesheim lehnt es jedoch zunächst ab, den Mann in Untersuchungshaft zu nehmen. Daraufhin legt die Staatsanwaltschaft Beschwerde bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg ein, die daraufhin schließlich den Haftbefehl erlässt.
Im Prozess im As of January 2021, wird er freigesprochen. Ihm wurde ein Hang zu rechten Ideologien und ein tiefes Verwobensein in die rechte Szene bestätigt. Der Sachverständige bezeichnete ihn aber als „psychisch gestörten Einzeltäter“. „Die Drohung mit einem Anschlag sei die „Demonstration destruktiver Macht“ gewesen im Gegensatz zu seiner realen Ohnmacht.“ Das Gericht schloss sich dieser Argumentation an.