Zeitleiste 2023
Die Studie wurde von der der Deutschen Hochschule der Polizei durchgeführt. Sie kommt zu dem Schluss, das nur ein Bruchteil der Polizist:innen über ein geschlossenes rechtes Weltbild verfügen. Dennoch gab es vielfach antimuslimische und antisoziale Aussagen. So musste selbst die polzeinahe Studie zu dem Schluss kommen, dass es sich nicht um "Einzelfälle" handelt.
Inzwischen wurden 4 weitere Verdächtige an dem Angriff ermittelt. Dabei soll es sich laut Ermittlerkreisen um Oliver F., Dominic E., Leon R. und Kevin N. handeln. Sie sind einschlägig bekannt, teilweise auch als Mitglieder der Nazischlägertruppe Knockout oder der Atomwaffendivision (https://entnazifizierungjetzt.de/06-04-2022-karlsruhe-bundeswehr-rechte-netzwerke/) gegen die ebenfalls ermittelt wird.
Die Bundeswehr hat den Oberstleutnant der Reserve Joachim M. bereits im Dezember 2022 wegen rechtsradikaler und homosexuellenfeindlicher Äußerungen entlassen. Es gab ebenfalls Hinweise zu Verbindungen zu einer Reichsbürgergruppierung. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde eingestellt. Er soll gemeinsam mit anderen versucht haben eine Söldnerarmee im Jemen aufzustellen. Außerdem war er für das rechte Sicherheitsunternehmen Asgaard als leitender Mitarbeiter tätig. Auch hierzu wurden die Ermittlungen eingestellt. Er war zuletzt als Dozent an der Offizierschule der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck tätig.
Einer der 4 Personenschützer, die im Januar 2023 rechtsradikaler Chats https://entnazifizierungjetzt.de/13-01-2023-magdeburg-polizei/ überführt wurden, bleibt vom Dienst suspendiert. Das entschied das Verwaltungsgericht in Magdeburg. Eine strafrechtliche Konsequenz blieb aus, weil die Taten verjährt sind. Zwei der Personenschützer wurden jedoch versetzt, die beiden anderen suspendiert.
Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt entscheidet, den Prozess gegen die Chatgruppe "Itiotentreff" nicht zu eröffnen, da u.a. der Tatbestand der Volksverhetzung bei dieser geschlossenen kleinen Chatgruppe nicht gegeben sei und Beiträge des Chats unter die Meinungs- und/oder Kunstfreiheit fallen könnten.
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) eingelegt. Bei der Chatgruppe "Itiotentreff" handelt es sich fast ausschließlich um Polizist:innen des 1. Frankfurter Polizeireviers, die auch in den NSU 2.0 Skandal verwickelt waren.
Vor Gericht fand Michael R. für alle Äußerungen hanebüchene Entschuldigungen – und das Gericht glaubte ihm: "Das erstellte Persönlichkeitsbild sei positiv und R. habe keinerlei Engagement in einer verfassungsfeindlichen Organisation gezeigt. ... Alle Strafverfahren gegen ihn wegen Volksverhetzung oder Verwenden von verfassungsfeindlichen Kennzeichen seien eingestellt worden."
Michael R. darf weiter als Polizist arbeiten.
Die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen das Urteil ein.
Auf diesen Umstand machten die Plakate aufmerksam. Außerdem wiesen sie darauf hin, dass der rechte Polizist als "Cop for you" eingesetzt war und bisher straffrei ausging.