18.06.2020 / Bitterfeld / Polizei / Justiz
Ein Neonazi steht vor Gericht wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Mann aus dem Raum Bitterfeld hat insgesamt 18 vorherige Verurteilungen, mehrheitlich wegen Körperverletzung, Waffenbesitz und dem auch diesmal zur Diskussion stehenden Paragraphen 86a. Während des Prozesses stellt sich heraus, dass die örtlichen Polizist:innen überhaupt keine fundierte Ahnung davon zu haben scheinen, welche Symbole strafbar sind. So bewerteten sie einen SS-Totenkopf vorerst als strafrechtlich irrelevant. Der Angeklagte droht dem Kläger mehrmals während des Prozesses, zeigt keine Reue und wird dennoch am Ende nur zu einer weiteren Bewährungsstrafe verurteilt.