09.07.2020 / Frankfurt (Main) / Justiz
Ein “Reichsbürger” bekommt seine zuvor entzogene waffenrechtliche Erlaubnis zurück, nachdem er einen Personalausweis beantragt hat. Dies sieht das Gericht als eindeutigen Beweis seiner Abkehr von der Ideologie der Reichsbürger, was ihn befähige, wieder Waffen zu führen.
https://twitter.com/BlackboxVS/status/1281241702854991872
https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200001028