03.03.2023 – 25.04.2023 / Magdeburg / Leverkusen / Justiz / Polizei
03.03.2023 – 08.03.2023
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat klargestellt, dass auch AfD-Mitglieder Waffen besitzen dürfen. Der AfD-Stadtrat Ronny Kumpf hatte dagegen geklagt, dass er seine Waffe abgegeben musste, da die AfD vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurde.
Im Gegensatz dazu bestätigte das Verwaltungsgericht in Düsseldorf den Entzug der Waffenkarte für einen AfD-Landtagsabgeordneten.
25.04.2023
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen Anhalts bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg, dass es Mitgliedern der AfD nicht verboten werden kann Waffen zu besitzen.
https://www.zeit.de/news/2023-04/25/kein-entzug-der-waffenbesitzkarte-wegen-afd-mitgliedschaft