30.10.2020 / Essen / Polizei / Justiz
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen einen Polizisten ein, der einen SS – Anstecker am Rucksack hatte. Der Rucksack sei nicht in der Öffentlichkeit, sondern nur auf der Wache und gelegentlich in Polizeifahrzeugen genutzt worden.