28.10.2021 – 2022 / Chemnitz / Justiz
Nach Recherchen von Zeit Campus arbeitet der bekannte Nazi Matthias B. als Rechtsreferendar am Landgericht in Chemnitz.
Matthias B. war Landtagskandidat der NPD in Bayern, Mitglied im nazistischen „Freies Netz Süd“ und Mitbegründer des III. Weg in Bayern. Er beteiligte sich an zahlreichen Demonstrationen der rechten Szene.
Nach seinem Jurastudium bewarb er sich als Referendar in Bayern und Thüringen, was ihm verwehrt wurde. Auch gerichtlich konnte sich Matthias B. dort nicht durchsetzen. Anders in Sachsen: Die Richter:innen dort sahen B.s Grundrecht auf Ausbildungs- und Berufswahlfreiheit verletzt.
Die sächsische Justiz scheint im Umgang mit rechten Juristen allgemein ein Auge zuzudrücken: Bekannt geworden sind die Fälle von Brian E., der sich am Naziüberfall auf Connewitz beteiligte und dennoch seine Ausbildung als Rechtsreferendar in Sachsen machen darf (https://entnazifizierungjetzt.de/11-01-2026-leipzig-justiz/). Oder auch Jens Maier, der trotz nachgewiesener rassistischer Entgleisungen und seiner Zeit als AfD-Bundestagsmitglied wieder als Richter in Sachsen arbeiten darf (https://entnazifizierungjetzt.de/06-01-2022-dresden-justiz/).
https://diesme-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=10902
https://verfassungsblog.de/nazis-im-staatsdienst/
06.11.2022 Matthias B. darf nicht mehr bei dem Funktionär der „Freien Sachsen“ und Rechtsanwalt Martin Kohlmann als Referendar arbeiten. Das entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz. Er darf aber – trotz seines Nazibackgrounds – in Sachsen weiterhin sein Referendariat machen.
https://jurios.de/2022/11/06/rechter-referendar-darf-nicht-von-rechtem-anwalt-ausgebildet-werden/
27.06.2023 Der Nazi Mathias B. darf trotz Beschwerde nicht seine Ausbildung bei dem bekannten Rechtsanwalt und Funktionär der „Freien Sachsen“ Martin Kohlmann machen. Das entschied nun endgültig der Leipziger Verfassungsgerichtshof.
27.06.2023 Der Nazi Mathias B. darf trotz Beschwerde seine Ausbildung nicht bei dem bekannten Rechtsanwalt und Funktionär der „Freien Sachsen“, Martin Kohlmann, machen. Das entschied nun endgültig der Leipziger Verfassungsgerichtshof.