17.08.2020 / Bielefeld / Bundeswehr
Ein Soldat des KSK, das immer wieder durch rechte Skandale auffällt, beantragt einen Waffenschein, um sich nach eigenen Angaben privat gegen islamistischen Terror verteidigen zu können. Selbst die Polizei hält diesen Wunsch für unbegründet, da das deutsche Waffengesetz den Besitz nur für besonders gefährdete Personen vorsieht. So wird dem Soldat kein Waffenschein erlaubt. Daraufhin klagt er und das Gericht gibt ihm in erster Instanz aus schwer nachvollziehbaren Gründen Recht.
https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/22841491_Gericht-hebt-Waffenverbot-fuer-KSK-Soldaten-auf.html
https://twitter.com/RechercheKolle1/status/1295274104770232321