02.06.1956 / Berlin / Bundeswehr / Justiz
Am 2. Juni 1956 wird die Übernahme des Oberstleunat Brookdorf in die Bundeswehr endgültig bestätigt. Zuvor hatte die Bundeswehr versucht, diesen Berufssoldaten mit Hilfe von Disziplinarverfahren loszuwerden. Oberstleutnat Brookdorf war von 1945 – 1949 in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. In dieser Zeit kam er in Kontakt mit Antifa – Kommitees. Ob ein wirkliches Umdenken bei ihm stattfand oder er sich aus Angst antifaschistisch engagierte ist nicht klar. Ihm wird vorgeworfen:
a) Aktiver Einsatz des Beschuldigten im Lager F. für die Verbreitung russischer Propaganda. Durch Verlesung von eindeutig antifaschistisch im russischen Sinn gehaltenen Artikeln hatte er Widerspruch und Erregung bei den Stubenangehörigen erregt und sei bei seinem Verhalten trotz Vorhaltungen des ihm zunächst wohlwollend gesonnenen Zeugen Meese geblieben.
b) Enge persönliche Beziehungen des Beschuldigten zu Hauptpropagandist:innen im russischen Sinn, die von aufrechten Kriegsgefangenen gemieden wurden.
c) Beschimpfende Äußerungen über anders gesonnene Mitgefangene; Beifall zu russischen Schmähungen und Beschimpfungen gegenüber der deutschen Wehrmacht mit der Bemerkung:
„Wir hätten alle Ursache, uns bescheiden zu benehmen und von den Russen zu lernen“; Aufforderung an Mitgefangene zu politischer Zirkelarbeit mit der Bemerkung: „Wir hätten allen Grund, aus unserer überheblichen und engstirnigen nationalen Einstellung herauszukommen.“
d) Tätigkeit des Beschuldigten als Barackenältester und Kompanieführer.
e) Aufforderung an einen Mitgefangenen, er solle die Sitzecke der Baracke auch mit Bildern aus Moskau und dem Kreml ausstatten, mit der Bemerkung, die Ablehnung solcher Forderung könne nur auf Böswilligkeit oder Engstirnigkeit beruhen, Moskau sei das Mekka für alle Unterdrückten und Ausgebeuteten der kapitalistischen Welt.
f) Unterschreiben von Resolutionen.
Brookmann wird frei gesprochen. Nicht weil er sich antifaschistisch betätigte, sondern weil sich die Vorwürfe nicht in dem Maße bestätigten. Das Gericht bescheinigt Brookmann ein ehrenhaftes soldatisches Verhalten: „…ergäbe sich auch dann das Bild eines Mannes, der sich bemüht hat, in begrenztem Umfang für eine gewisse Ordnung im Lagerleben zu sorgen.“
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