Wie will die Bundesrepublik rechte und rassistische Vorfälle in ihren Sicherheitsbehörden verhindern?
(Stand Mai 2023)
Dem Problem von Nazis in den Sicherheitsbehörden stellen sich die Verantwortlichen in der Regel nur zögerlich oder auf großen Druck. Zudem wird das Problem oftmals verleugnet und die Verantwortung dafür abgewiesen. Das beste Beispiel ist die jahrelange Ablehnung einer Rassismus-Studie bei der Polizei durch den ehemaligen Innenminister Seehofer. Indessen gab es in einigen Bundesländern zuletzt teils hektische Bemühungen, durch Maßnahmepakete auf den öffentlichen Druck zu reagieren. Dass diese entweder unzureichend sind, nicht vollständig umgesetzt werden oder gar in die falsche Richtung gehen, zeigt die untenstehende Auflistung.
Die Polizei und auch (größtenteils) die Justiz sind Ländersache. Wir können keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben erheben.
Office for the Protection of the Constitution
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz wird durchgeführt und regelmäßig wiederholt.
- Kontrolle öffentlich sichtbarer Posts in den sozialen Medien.
- Es gibt verpflichtende Fortbildungen zum Thema Rassismus und Rechtsextremismus.
Bundeskriminalamt
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz wird durchgeführt und regelmäßig wiederholt.
- Kontrolle öffentlich sichtbarer Posts in den sozialen Medien.
- Das BKA hat eine/n Wertebeauftragten.
Bundespolizei
- Einstellungsverfahren: Eine neues Gesetz (Mai 2023) soll die Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Neueinstellung verpflichtend machen. Das Gesetz beinhaltet ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizist*innen.
- Keine Kontrolle öffentlich sichtbarer Posts in den sozialen Medien.
- Knapp 3 % der Bundespolizist:innen haben einen Migrationshintergrund.
- Keine unabhängige Beschwerdestelle
- Ab Mai 2023 können Personen, die durch die Bundespolizei kontrolliert werden, eine Quittung verlangen. Das soll Racial Profiling verhindern
Federal Armed Forces
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz wird durchgeführt.
- Kontrolle öffentlich sichtbarer Posts in den sozialen Medien.
- Für die Bundeswehr übernimmt die Wehrbeauftragte des Bundestages die Funktion einer unabhängigen Beschwerdestelle.
- Die Bundeswehr hat eine „Koordinierungsstelle für Extremismus-Verdachtsfälle“, die bisher zwei Lageberichte veröffentlicht hat.
- Es gibt verpflichtende Fortbildungen zum Thema Rassismus und Rechtsextremismus.
Baden-Württemberg
- Fragebogen zur Verfassungstreue bei Einstellung
- Keine Kontrolle von öffentlich sichtbaren Posts in den sozialen Medien.
- In Baden – Württemberg gibt es eine Bürgerbeauftragte, die auch für den Bereich Polizei zuständig ist. Es ist Beate Böhlen (Grüne)
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein (keine konkreten Angaben)
- Innenminister Thomas Strobl (CDU) lehnt eine Rassismusstudie für die Polizei von Baden – Württemberg ab. Er hat stattdessen die Polizeistatistik von 2020 untersuchen lassen.
- Auch an der vom ehemaligen Innenminister Seehofer initiierten Polizeistudie „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag“ von Polizistinnen und Polizisten nimmt Ba-Wü nicht teil.
- Keine Extremismusbeauftragte in Baden – Württemberg
- Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: NSU (2016 – 2018)
- 27 % der eingestellten Polizist:innen haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Gesamtbevölkerung beträgt 33,8 %. Baden Württemberg wirbt für Polizist:innen mit Migrationshintergrund.
Bayern
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist verbindlich und gilt auch für Richter:innen. Diese Anfragen werden im Laufe der Dienstzeit nicht wiederholt.
- Keine Kontrolle öffentlich sichtbarer Posts in den sozialen Medien.
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein (keine konkreten Angaben)
- Es gibt keine unabhängige Beschwerdestelle in Bayern. Diese Arbeit soll ein Bürgerbeauftragter mit übenehmen, der bei der Staatsregierung angestellt ist.
- Innenminister Joachim Hermann (CSU) lehnt eine Rassismustudie für die Polizei von Bayern ab.
- Parlamentarische Untersuchungsausschüsse NSU (2012 – 2013), und noch einmal NSU 2022
- Bayern erhebt keine Daten zum Migrationshintergrund von Polizist:innen. Es läuft eine Werbekampagne, die sich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte richtet.
Berlin
- Einstellungsüberprüfungen: Der Senat bereitet ein Gesetz vor, um Polizist:innen bei der Einstellung und auch wiederholt später überprüfen zu können.
- Extremismusbeauftragte der Polizei Berlin beim LKA Berlin – Frau Kriminaloberrätin Svea Knöpnadel
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein (keine konkreten Angaben)
- unabhängige Rassismusstudie bei der Polizei durch Technische Universität Berlin wurde im Oktober 2022 vorgestellt. Dazu wurden migrantische Verbände befragt und Polizist*innen bei Einsätzen begleitet. Es ergab sich eine Diskrepanz zwischen Aussagen der Verbänden und dem verständnisvollem Beobachten der Polizist:innen.
- Seit August 2020 verspricht die Stadt Berlin mit Hilfe eines 11 Punkte Plans extremistische Tendenzen in der Polizei zu bekämpfen
- unabhängige Beschwerdestelle / Der Berliner Bürger – und Polizeibeauftragte Alexander Oerke wurde am 9. Juni 2022 eingesetzt. Aber auch er, verfügt wie die anderen Beauftragten, nicht über eigene Ermittlungsfunktionen.
- Interne Ermittlungsgruppe beim LKA zu rechten Polizisten seit April 2021
- Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Anschlagserie Neukölln
- 38 % der eingestellten Polizist:innen haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Gesamtbevölkerung beträgt 33,1 %. Berlin wirbt mit mehreren Initiativen für Polizist:innen mit Migrationshintergrund.
Brandenburg
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist für alle geplant, die Beamte werden wollen. Inwiefern diese Anfragen im Laufe der Dienstzeit wiederholt werden, ist noch in der Diskussion.
- Keine Kontrolle öffentlich sichtbarer Posts in den sozialen Medien.
- Für die brandenburger Polizei und den brandenburger Verfassungsschutz sind Fortbildungs – und Orientierungsveranstaltungen / -projekte geplant.
- Ein anonymisiertes Hinweisportal zu Rechtsextremismus in den eigenen Reihen für die brandenburger Polizei ist geplant.
- Eine Polizeibeauftragte und unabhängige Beschwerdestelle ist Teil des Koalitionsvertrages von 2019. Bisher gibt es aber noch keinen Gesetzentwurf.
- Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) lehnt eine Rassismusstudie ab.
- Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: NSU (2016 – 2019)
- Brandenburg erhebt keine Daten zum Migrationshintergrund von Polizist:innen. Es läuft eine Werbekampagne, die sich vor allem an Menschen mit polnischer Muttersprache richtet.
Bremen
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist verbindlich und ist für Richter:innen geplant. Diese Anfragen werden im Laufe der Dienstzeit nicht wiederholt.
- Es gibt eine Kontrolle von öffentlich sichtbaren Posts in den sozialen Medien.
- Eine Polizeibeauftragte und unabhängige Beschwerdestelle beginnt ihre Arbeit am 1. März 2022.
- Keine Extremismusbeauftragte in Bremen.
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein (keine konkreten Angaben)
- Die Bremer Polizei hat eine Referentin für Vielfalt und Antidiskriminierung: Ikram-Errahmouni-Rimi.
- In Bremen ist keine Rassismusstudie bei der Polizei geplant.
- Bremen erhebt keine Daten zum Migrationshintergrund von Polizist:innen. Die Polizei Bremen besucht regelmäßig Schulen (mit hohem Migrationsanteil) und wirbt dort.
Hamburg
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist seit 2020 verbindlich. Diese Anfragen werden im Laufe der Dienstzeit wiederholt.
- Es gibt keine Kontrolle von öffentlich sichtbaren Posts in den sozialen Medien.
- Hamburg hat keine unabhängige Beschwerdestelle. Diese ist dem Polizeipräsidenten unterstellt. Es gibt auch keine Polizeibeauftragte.
- Keine Extremismusbeauftragte in Hamburg.
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein (keine konkreten Angaben)
- Eine Rassismusstudie für die Hamburger Polizei wird aktuell von der Polizeiakademie durchgeführt. Sie ist damit nicht unabhängig.
- 16 % der eingestellten Polizist:innen haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Gesamtbevölkerung beträgt 33,9 %. Hamburg wirbt mit mehreren Initiativen für Polizist:innen mit Migrationshintergrund.
- Ein NSU Untersuchungsausschuss wird im Mai 2023 durch die Koalition (Grüne/ SPD) verhindert.
Hessen
- Expertenkommission nach rechtsradikalen Chatgruppen und anderen Naziskandalen in der hessischen Polizei eingesetzt. Diese empfahl regelmäßige Überprüfung und Erstellung eines neuen Leitbildes der Polizei.
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist angekündigt, aber noch gibt es kein Gesetz. Das Land Hessen möchte zukünftig die Social Media Aktivitäten von Polizeianwärter*innen prüfen. Dazu soll ein Pilotverfahren entwickelt werden.
- Eine Polizeibeauftragte und unabhängige Beschwerdestelle gibt es noch nicht. Es fehlt noch die entsprechende Person, nachdem Rafael Behr abgesagt hatte.
- Keine Extremismusbeauftragte in Hessen.
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein. Es gibt ein entsprechendes Modul zur „Extremismusprävention“
- In Hessen ist keine Rassismusstudie bei der Polizei geplant. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass es schon bis 2020 eine Studie zu „Polizeilichen Alltagserfahrungen“ gab.
- Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: NSU (2015 – 2018), Mord an Walter Lübcke und Hanau
- 22% der eingestellten Polizist:innen haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Gesamtbevölkerung beträgt 34,4 %. Hessen wirbt mit der Kampagne „Vielfalt ist unsere Stärke“ für Polizist:innen mit Migrationshintergrund.
Mecklenburg-Vorpommern
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz war erklärtes Ziel des Innenministers Caffier (CDU). Im neuen Koalitionsvertrag von 2021 ist davon nicht mehr die Rede.
- Im Koaltionsvertrag wird keine Rassismusstudie erwähnt. Es wird aber eine Evaluation der Ausbildung und Arbeitspraxis der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden angekündigt.
- 2021 legte eine Expertenkommission aus ehemaligen höheren Beamten der Sicherheitsbehörden einen Bericht zu Rechtsextremismus im SEK des Landes vor. Er war geheim. 2022 wird er teilweise veröffentlicht und auch ein Maßnahmekatalog für das SEK.
- Im Koaltionsvertrag wird weiterhin angekündigt, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in Mecklenburg – Vorpommern auszubauen und die Untersuchungsausschüsse zum NSU um den „Nordkreuz“ Komplex zu erweitern.
- Der Bürgerbeauftragte Matthias Crone ist seit 2021 auch Polizeibeauftragter.
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein (keine konkreten Angaben)
- Keine Extremismusbeauftragte in Mecklenburg – Vorpommern.
- Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: NSU “ (seit 2018) erweitert um „Nordkreuz“ seit 2021
- Mecklenburg Vorpommern erhebt keine Daten zum Migrationshintergrund von Polizist:innen. Es gibt eine Kooperation mit Integrationsbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommerns sowie mit dem Verein migra e.V. Rostock, um Menschen mit Migrationshintergrund zu erreichen.
Niedersachsen
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage für zukünftige Polizist:innen beim Verfassungsschutz war erklärtes Ziel der CDU des Landes. Sie will diese auch noch auf die Richter:innen und Staatsanwält:innen ausdehnen. Das stößt aber noch auf den Widerstand der SPD.
- Es gibt eine Kontrolle von öffentlich sichtbaren Posts in den sozialen Medien.
- Es gibt eine Polizei- Beschwerdestelle, die beim Innenministerium angegliedert ist. Sie ist damit nicht unabhängig. Eine unabhängige Polizeibeauftragte gibt es nicht.
- Keine Extremismusbeauftragte in Niedersachsen.
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein (keine konkreten Angaben)
- In Niedersachsen wird eine Rassismusstudie bei der Polizei durchgeführt.
- 4,8 % der eingestellten Polizist:innen haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Gesamtbevölkerung beträgt 15 %. Niedersachsen wirbt mit „Role Models“ für Polizist:innen mit Migrationshintergrund.
Nordrhein-Westfalen
- Am 02.09.2021 stellte die Stabstelle „Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei Nordrhein-Westfalen“ ihren Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen vor. Die Stabstelle ist nicht unabhängig. Die 18 Handlungsempfehlungen beinhalten im Wesentlichen Fortbildung, Entwicklung eines Wertekanons, Evaluierung und Psychosoziale Betreuung.
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist verbindlich. Diese Anfragen werden im Laufe der Dienstzeit nicht wiederholt.
- Es gibt keine Kontrolle von öffentlich sichtbaren Posts in den sozialen Medien.
- Der Polizeibeauftragte in NRW ist nur für die Beamt:innen zuständig. Er ist keine unabhängige Beschwerdestelle zur Polizeiarbeit.
- Innenminister Reul hat Extremismusbeauftragte in allen Polizeidienststellen angeordnet. Sie sollen auch Hinweise auf Polizist:innen annehmen.
- Keine Rassismusstudie bei der Polizei NRW.
- Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: NSU ( 2014 – 2017), Amad A.
- 15,2 % der eingestellten Polizist:innen haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Gesamtbevölkerung beträgt 30,8 %. NRW wirbt für Polizist:innen mit Migrationshintergrund.
Rheinland-Pfalz
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist verbindlich. Diese Anfragen werden im Laufe der Dienstzeit nicht wiederholt.
- Es gibt keine Kontrolle von öffentlich sichtbaren Posts in den sozialen Medien.
- Es gibt eine Bürgerbeauftragte, die auch für Beschwerden zur Polizei zuständig ist. Barbara Schleicher-Rothmund ist vom Landtag eingesetzt.
- Keine Extremismusbeauftragte in Rheinland Pfalz.
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein (keine konkreten Angaben)
- In Rheinland Pfalz wird eine Studie zu Rassismus in der Polizei durch die Universitäten Mainz und Trier durchgeführt.
- 17% der eingestellten Polizist:innen haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Gesamtbevölkerung beträgt 26,7 %. Rheinland Pfalz wirbt für Polizist:innen mit Migrationshintergrund.
Saarland
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist verbindlich. Diese Anfragen werden im Laufe der Dienstzeit nicht wiederholt.
- Es gibt keine Kontrolle von öffentlich sichtbaren Posts in den sozialen Medien.
- Es gibt eine Bürgerbeauftragte, die auch für Beschwerden zur Polizei zuständig ist.
- Keine Extremismusbeauftragte in Rheinland Pfalz.
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein. Dazu gibt es ein „Konzept Innere Sensibilisierung“
- Keine Rassismusstudie bei der Polizei im Saarland.
- 12 % der eingestellten Polizist:innen haben einen Migrationshintergrund. Das Saarland wirbt für Polizist:innen mit Migrationshintergrund.
Sachsen
- Sachsen hat keine unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei. Obwohl sie das behaupten. Sie ist der Landesregierung angegliedert.
- Sachsen hat 2020 eine Koordinierungsstelle für interne Extremismusabwehr und -prävention eingerichtet. Deren erster Bericht mit Handlungsempfehlungen lag am 31.12.2020 vor. Der zweite Lagebericht wurde am 19.10.2021 veröffentlicht und beschäftigte sich auch mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen.
- Empfohlen wird für Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz einzuführen. Dies wird noch geplant. Eine Erklärung zur Verfassungstreue wird vorbereitet.
- In den Lageberichten werden diverse Fortbildungsmaßnahmen zu Rechtsextremismus und Rassimsus geplant.
- Eine anonyme Hinweisplattform wird abgelehnt.
- Es gibt keine Kontrolle von öffentlich sichtbaren Posts in den sozialen Medien.
- Eine Rassismusstudie ist nicht geplant.
- Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: NSU (bis 2019)
- Sachsen erhebt keine Daten zum Migrationshintergrund von Polizist:innen. Es gibt keine gezielten Werbemaßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund.
Sachsen-Anhalt
- Das Land Sachsen Anhalt hat 2020 Maßnahmen zu Rechtsextremismus in der Polizei beschlossen.
- Dazu gehören Einsetzung einer Sonderkommssion. Diese Kommission war nicht wirklich unabhängig, weil sie sich überwiegend aus Angehörigen der Landesregierung zusammensetzte. Die Kommission erstellte einen Bericht und gab Empfehlungen.
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist ab März 2022 verbindlich.
- Es gibt keine Kontrolle von öffentlich sichtbaren Posts in den sozialen Medien.
- Keine unabhängige Polizeibeauftragte in Sachsen Anhalt. Das Beschwerdemanagment obliegt der Polizei.
- Antisemitismusbeauftragter für die Justiz ist Richter Thomas Kluger
- Zu den Maßnahmen der Regierung gehörte auch die Einsetzung einer Extremismusbeauftragten.
- Ein Konzept zur Fortbildung soll die Landespolizeipfarrerin erarbeiten.
- Trotz anfänglicher Bereitschaft, lehnt Sachsen – Anhalt nun eine Rassismusstudie bei der Polizei ab.
- Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Anschlag in Halle (bis 2021)
- 7 % der eingestellten Polizist:innen haben einen Migrationshintergrund. Der Anteil von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Gesamtbevölkerung beträgt 8 %. Das Sachsen Anhalt wirbt für Polizist:innen mit Migrationshintergrund.
Schleswig – Holstein
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist nicht vorgesehen. Extremistischer Körperschmuck ist Grund für Nichteinstellung.
- Es gibt keine Kontrolle von öffentlich sichtbaren Posts in den sozialen Medien.
- Schleswig Holstein hat eine sogenannte unabhängige Polizeibeauftragte und Beschwerdestelle.
- Keine Extremismusbeauftragte in Schleswig Holstein.
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein (keine konkreten Angaben)
- Eine Rassismusstudie bei der Polizei lehnt die Ministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) ab.
- Schleswig Holstein erhebt keine Daten zum Migrationshintergrund.
Thüringen
- Einstellungsverfahren: Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist nicht vorgesehen. Im Bewerbungsbogen für Polizeianwärter muss bestätigt werden, dass es keinen „extremistischen“ Körperschmuck gibt.
- Es gibt keine Kontrolle von öffentlich sichtbaren Posts in den sozialen Medien.
- Thüringen hat eine Polizeivertrauensstelle, die der Landesregierung unterstellt ist. Sie kann z.B. keine Dienstaufsichtsbeschwerden entgegennehmen.
- Es gibt keine unabhängige Polizeibeauftragte in Thüringen.
- Keine Extremismusbeauftragte in Thüringen.
- Eine Rassismusstudie bei der Polizei ist geplant.
- Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: NSU (seit 2012 – 2019)
- Fortbildungen: Rassismus und Rechtsextremismus sollen Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein (keine konkreten Angaben)
- Thüringen erhebt keine Daten zum Migrationshintergrund von Polizist:innen. Es gibt keine Werbemaßnahmen.
Quellen und interessante Links:
zu Beschwerdestellen und Polizeibeauftragten:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-B%C3%BCrgBGBErahmen