Die kurze Phase der Entnazifizierung
Die kurze Phase der „Entnazifizierung“ von 1945 bis 1951
Die „Entnazifizierung“ Deutschlands wurde von den Allierten auf den Konferenzen in Jalta und Potsdam beschlossen. Demnach sollte die gesamte Gesellschaft von den Einflüssen des Nationalsozialismus befreit werden. Genauer hieß das, Menschen, die eng mit dem Nazisystem verbunden waren – z. B. 8,5 Millionen NSDAP-Mitglieder – und/oder sich eines Verbrechens schuldig gemacht hatten, aus dem Staatsdienst zu entlassen bzw. zu bestrafen.
Aus diesem Grund kamen nach Kriegsende mehr als 200.000 mutmaßliche Nazis oder Kriegsverbrecher in Internierungslager, von denen bis 1947 in den westlichen Zonen die Hälfte schon wieder entlassen worden war.
In der amerikanischen Besatzungszone wurde zunächst sehr rigoros „entnazifiziert“. Ab 1946 wurde diese Aufgabe mit dem „Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“ in deutsche Hände gelegt. Es entstanden Spruchkammern, die in einem justizförmigen Verfahren die politische Belastung von Mitgliedern der NSDAP und anderen Organsationen individuell prüfen und in fünf Gruppen einteilen sollten:
- Hauptschuldige (Kriegsverbrecher)
- Belastete / Schuldige (Aktivisten und Nutznießer)
- Minderbelastete (Bewährungsgruppe)
- Mitläufer
- Entlastete, die vom Gesetz nicht betroffen waren.
Der Kalte Krieg und die Notwendigkeit, die Verwaltung aufrecht zu erhalten, sorgten schließlich dafür, dass nur ca. 1% der zu „Entnazifizierenden“ verurteilt wurde. Alte Seilschaften und das fehlende Schuldbewusstsein vieler Deutscher beförderten vielmehr eine Schlussstrichmentalität. Die allermeisten Beschuldigten erhielten den sogenannten „Persilschein“. In der britischen und französischen Zone wurde ähnlich verfahren, teilweise noch nachlässiger. Mit einem Schlussgesetz erklärte die Bundesrepublik Deutschland (BRD) 1951 die „Entnazifizierung“ offiziell für beendet.
In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde die Entnazifizierung konsequenter durchgeführt. 1946 wurden folgende Richtlinien aufgestellt:
- Entlassung aus öffentlichen Verwaltungsämtern und Ausschluss von Tätigkeiten, die öffentliches Vertrauen erfordern;
- zusätzliche Arbeits-, Sach- und Geldleistungen;
- Kürzung der Versorgungsbezüge und Einschränkung bei der allgemeinen Versorgung, solange Mangel besteht;
- Nichtgewährung der politischen Rechte einschließlich des Rechts auf Mitgliedschaft in Gewerkschafts- oder anderen Berufsvertretungen und in den antifaschistisch-demokratischen Parteien.”
Bis März 1948 waren seit Beginn der Entnazifizierung in der Sowjetzone insgesamt 520.734 Personen aus ihren Ämtern und Funktionen entlassen worden. Die Entnazifizierung wurde in der SBZ per Gesetz schon 1948 abgeschlossen. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war aber später bemüht, Mitläufer des nationalsozialistischen Regimes an sich zu binden. Am 2.10.1952 erhielten die ehemaligen NSDAP-Mitglieder ihre vollen Rechte als Staatsbürger der DDR. Im Jahre 1959 saßen unter den 400 Mitgliedern der DDR-Volkskammer 31 ehemalige NSDAP-Mitglieder.
https://de.wikipedia.org/wiki/Entnazifizierung
https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/dossier-nationalsozialismus/39605/entnazifizierung-und-erziehung?p=2
https://www.scharf-links.de/46.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=58071&tx_ttnews[cat]=27&cHash=9709de4cdd