2017 – 02.12.2021 / Starnberg / Bundesnachrichtendienst
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Seine Behörde erlangte 2017 davon Kenntniss, dass der Beschuldigte 2015 einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und dabei u.a. als Geburts- und Wohnsitzstaat jeweils “Königreich Bayern” angegeben und sich auf das “RuStaG Stand 1913” (= Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung von 1913) bezogen hat.