27.11.2019 / Alflen / Bundeswehr
Gegenüber einzelner Soldat:innen des III.Zuges äußert sich ein Gruppenführer mehrfach rassistisch und herablassend, sodass eine generelle Benachteiligung dieser Personen nicht auszuschließen ist. Hierbei äußert sich dieser beleidigend gegenüber Migrant:innen, Muslim:innen und “Afrikaner:innen”.