Oktober 2016 – 2021 / Göttingen / Polizei
Eine Polizeibeamtin gibt ihren in der Mitte zerbrochenen Personalausweis bei den Behörden zurück und beantragt stattdessen einen „Staatsangehörigkeitsausweis“. In dem beiliegenden Antrag erklärt sie, dass sie die preußische Staatsbürgerschaft besitze und dem Königreich Preußen angehöre.
Im Oktober 2016 wird die betreffende Beamtin bei der Polizeidirektion Göttingen tätig.
Erst im Herbst 2017 wird die Göttinger Polizeidirektion vom Verfassungsschutz auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Nachdem die Beamtin sich weigert, Angaben zu der Sache zu machen, wird ihr von der Behörde die Ausführung der Dienstgeschäfte untersagt. Hiergegen geht sie gerichtlich vor, scheitert aber im Februar 2018 vor dem Verwaltungsgericht Göttingen damit. Das Gericht hält die Beteuerungen der Beamtin, dass sie die Reichsbürgerbewegung nicht einmal gekannt habe für wenig glaubwürdig und macht klar, dass sie als Polizistin für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, die Einhaltung der Gesetze zu überwachen und durchzusetzen habe. Dies sei nicht mit ihrer offensichtlichen Überzeugung vereinbar, dass die Bundesrepublik kein legitimer Staat sei.
Im April 2021 bestätigt das Verwaltungsgericht die Entlassung der Beamtin aus dem Staatsdienst.
https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/sympathisanten-reichsbuergerbewegung-duerfen-nicht-bei-polizei-arbeiten-9619580.html