November 2017 / Gera / Justiz
Der Staatsanwalt Martin Zschächner nimmt wegen einer “Anti-Höcke-Aktion” des “Zentrum für politische Schönheit” (ZSP) Ermittlungen nach § 129 StGB auf: Bildung einer kriminellen Vereinigung – inklusive weitreichender ermittlungstaktischer Befugnisse gegen das ZPS.
Nach Bekanntwerden der Ermittlung Anfang April 2019 hagelt es massive Kritik aus Politik und Medien. In der Folge wird Zschächner versetzt, als Pressesprecher der Behörde abberufen und die Ermittlungen durch Justizminister Lauinge (Grüne), Generalstaatsanwaltschaft und Leitung der Staatsanwaltschaft Gera eingestellt.
Mehrere AfD-Abgeordnete stellen sich jedoch schützend hinter ihn. So twittert beispielsweise Stefan Möller, Landessprecher der AfD Thüringen, Zschächner verdiene Hochachtung als ein Staatsanwalt, “[…] der sich gegen den totalitär linken Zeitgeist stemmt und für das Recht fechtet.”
Zschächner ist kein unbeschriebenes Blatt: Ebenfalls 2017 stellte er ein Verfahren gegen Teilnehmer:innen einer AfD-Kundgebung ein, die das sog. “U-Bahn-Lied” skandiert hatten. In der Anspielung auf das nationalsozialistische Vernichtungslager Auschwitz sah er lediglich eine – von der Meinungsfreiheit gedeckte – Metapher, die Aussage sei “weder unter dem Blickwinkel der Beleidigung noch unter dem Blickwinkel der Volksverhetzung strafbar”.
Der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen liegt u. a. eine Beschwerde des Berliner Rechtsanwalts Johannes Eisenberg vor, der Zschächner Fanatismus und Parteilichkeit vorwirft. Auch sein ehemaliger Kommilitone und heutiger Rechtsanwalt Kim Manuel Künstner aus Frankfurt am Main erinnert sich, dass Zschächner schon in der Studienzeit ganz “rechtsaußen” gestanden und sich den Spitznamen “Jura-Nazi” eingehandelt habe.
siehe auch: Joachim Wagner: “Rechte Richter” Berlin 2021, Seite: 46ff