Irreführend und Verharmlosend
Eine Einschätzung des „Lageberichts Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Juli 2024 seinen bislang dritten Lagebericht mit dem sperrigen Titel „Lagebericht Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden – Reichsbürger und Selbstverwalter – Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ vorgelegt. Die Idee des Ganzen klingt erst einmal gut. Es soll darum gehen der Öffentlichkeit einen regelmäßigen Überblick darüber zu verschaffen, welche rechtsradikalen Umtriebe es in den deutschen Sicherheitsbehörden gibt. Nun hat das BfV aufgrund seiner nicht bewältigten Nazivergangenheit, seiner Personalpolitik und seinen vor allem gegen Linke gerichteten Feindkonstruktionen selbst ein massives strukturelles Problem mit Rechten und Rechtsradikalen, weshalb es ihm auch sehr schwer fällt hier korrekte Analysen vorzulegen. Am vorliegenden Lagebericht lassen sich die daraus resultierenden strukturellen Defizite dieser Behörde im Kampf gegen „Rechtsextremisten“ gut darstellen.
Die kleinst mögliche Anzahl an Fällen erfasst
Die wichtigste Aufgabe die der Lagebericht hat ist es Zahlen zu liefern auf deren Grundlage das Ausmaß des Problems sichtbar wird. Denn nur wer das Ausmaß eines Problems erkennt, kann Maßnahmen ergreifen um das Problem zu beheben. Die Zahlen der Fälle stehen also im Mittelpunkt vor allem auch der öffentlichen Kommunikation rund um den Bericht. Das Fazit des Berichtes lautet: Das im Erhebungszeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2022 lediglich 739 Fälle in Bund und Ländern untersucht wurden und dabei bei nur 364 Beschäftigten konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen würden. Setzt man diese Zahlen ins Verhältnis zu den hunderttausenden Beschäftigten in den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern sieht man sofort, dass es sich um eine verschwindend kleine Anzahl an Personen handelt. Damit wird klar, es gibt kein Problem mit „Rechtsextremisten“ in den deutschen Sicherheitsbehörden, sondern es handelt sich um sehr wenige Einzelfälle. Das ist das von der Politik und den Behörden gewünschte Ergebnis welches der Lagebericht liefern soll. Ziel des Berichtes ist es mit vermeintlich „wissenschaftlichen Erhebungsmethoden“ eine „valide Datenbasis“ zu erarbeiten und somit das gängige Narrativ des Einzelfalls angeblich zu einer objektiven Tatsache zu machen. Die Botschaft ist klar: „Es gibt hier kein Problem, bitte gehen sie weiter, unsere Sicherheitsbehörden sind voll in Ordnung.“ Damit könnten wir diesen Text und unsere Arbeit am Thema dann auch getrost einstellen.
Allerdings kann man sich auch die Frage stellen, wie denn diese Zahlen überhaupt zusammenkommen. Dazu gibt der Bericht zum Glück Aufschluss. Dort heißt es, die Erhebungsmethode sei ein „bundesweit einheitlicher Erhebungsprozess nach wissenschaftlichen Standards“. Konkret bedeutet das, dass allen Behörden im Bund und in den Ländern einheitliche Fragebögen zugeschickt werden. Die Behörden schauen dann in ihre Datenbanken oder Unterlagen und füllen den Fragebogen aus und schicken ihn an das BfV zurück. Aber was wird denn überhaupt abgefragt? Hier kommen wir nämlich dem Kern des Problems auf die Spur. Die Behörden werden lediglich gefragt, wie viele Verfahren es gegen ihre Bediensteten gibt die Bezüge zum „Rechtsextremismus“ aufweisen. Verfahren meint hier sowohl strafrechtliche Verfahren, als auch dienstrechtliche Verfahren. Das bedeutet, das BfV liefert im Lagebericht keineswegs einen Überblick über rechtsradikale Umtriebe und Probleme in den deutschen Sicherheitsbehörden, sondern sie rechnen lediglich die Zahl der Verfahren die gegen Bedienstete bereits existieren zusammen. Das ist keine wissenschaftliche sondern eine rein bürokratische Herangehensweise. Eine wissenschaftliche Herangehensweise wäre es, sich überhaupt erstmal darüber im klaren zu sein, dass es ein erhebliches Dunkelfeld gibt und dann Methoden zu entwickeln, wie man dieses erfassen oder zumindest erhellen kann. Hier werden aber lediglich vorhandene Daten abgefragt und dann in Tabellen und Diagramme gepackt um Wissenschaftlichkeit vorzutäuschen.
Problematische Datenerhebung
Um zu verstehen, warum diese Methode sich dem Problem zu nähern irreführend ist, machen wir mal ein Gedankenexperiment. Nehmen wir an es gäbe einen rassistischen Polizisten in z.B, Sachsen. Das er ein Rassist ist sieht man von außen nicht, man kann es nur erkennen, wenn man darauf achtet was er sagt und darauf achtet was er tut. Wenn der Beamte nun in seiner Freizeit regelmäßig rassistische Dinge äußert, fällt das auf der Arbeit erstmal nicht auf. Wenn er im Streifenwagen rassistische Dinge äußert bekommen das vielleicht seine Kolleg*innen mit. Und jetzt wird es spannend, was machen denn Polizeibeamt*innen wenn sie mitbekommen, dass ihr Kollege rassistische Sachen von sich gibt? Gehen sie sofort zu den Vorgesetzt*innen und weisen diese darauf hin? Nach allem was wir wissen findet das so gut wie nie statt. Was passiert wenn der Beamte im Dienst einen Menschen mit Schwarzer Hautfarbe grundlos kontrolliert, weil er ihn aufgrund seiner rassistischen Einstellung für einen Kriminellen hält? Werden dann seine Kolleg*innen ihn bei den Vorgesetzt*innen melden? Nach allem was wir wissen passiert das fast nie. Wenn es bei der Kontrolle dazu kommt, dass der Beamte eine Person rassistisch beleidigt oder gar Gewalt angewendet wird, melden dann die Kolleg*innen den Kollegen bei den Vorgesetzt*inne? Nach allem was wir wissen so gut wie nie. Das ganze ist unter dem Begriff Korpsgeist bekannt und belegt. Beamt*innen sind in Einsätzen nie alleine, sie müssen sich aufeinander verlassen und sie bilden eine verschworene Gemeinschaft gegen die ganzen Kriminellen und gegen die Gesellschaft die vermeintlich keine Ahnung davon hat wie man richtig verbrechen bekämpft. Bis in dieser Konstellation Beamt*innen andere Beant*innen bei Vorgesetzt*innen melden muss schon sehr viel vorgefallen sein und zwar so viel, dass die Beamt*innen es nicht mehr mit ihrem eigenen Gewissen vereinbaren können die Kolleg*innen noch auf die Menschen loszulassen. Aber es kann ja auch die betroffene Person sich bei der Polizei beschweren. Leider passiert dies nur sehr selten, weil Betroffene immer wieder die Erfahrung machen, dass ihnen nicht geglaubt wird und die Beamt*innen zusammenhalten und weil sie auch damit rechnen müssen, selbst mit Gegenanzeigen überzogen zu werden. Daher ist die Anzeigebereitschaft von Personen die ungerechtfertigte Gewalt durch die Polizei erfahren haben sehr gering.
Doch nehmen wir mal an, Kolleg*innen melden den Vorgesetzt*innen das Verhalten des rassistischen Beamten was passiert dann? Auch hier sind Vorgesetzte nicht besonders erpicht darauf, Disziplinarverfahren und schon gar nicht Strafverfahren gegen die eigenen Leute anzustreben. Es gibt vielleicht maximal ein ernstes Gespräch und den Hinweis manche Sachen zu lassen oder wenigstens besser aufzupassen. Bis ein Disziplinarverfahren angestrebt wird muss schon sehr viel vorgefallen sein oder der Fall muss öffentlich geworden sein. Denn wenn Fälle öffentlich werden, dann entsteht plötzlich Handlungsdruck und in der Regel kommt es erst dann zu Disziplinar- oder Strafverfahren. Von sich aus ist aber die Polizei und die anderen Behörden eher dafür bekannt ihre Sachen intern unter sich zu klären. Dieses kleine Gedankenexperiment zeigt auf, warum einfach die Zahlen von Disziplinar- und Strafverfahren abzufragen und in Tabellen zu packen die strukturellen Probleme der Behörden ignoriert und damit die Dimension des Problems künstlich kleinrechnet.
Das dieses Gedankenexperiment auch die Realität widerspiegelt lässt sich sogar in den Zahlen des Berichtes erkennen. So gibt es die meisten gemeldeten Prüffälle nämlich 176 im Bundesland Berlin, ein Bundesland also mit einer vergleichsweise geringen Verbreitung von rechtsradikalem Gedankengut in der Bevölkerung und vergleichsweise geringen Zahlen von organisierten Rechtsradikalen. Was es aber in Berlin gibt ist ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Menschen mit einer Migrationsgeschichte im Polizeidienst, was die Chancen erhöht, dass hier zumindest etwas mehr Sensibilität für rechtsradikales Gedankengut existiert als in anderen Polizeien die fast gar keine Menschen mit Migrationsgeschichte in ihren Reihen haben.
Nehmen wir dagegen das Bundesland Thüringen. Dort gibt es enorme Zustimmungswerte für rechtsradikale Ansichten und eine vielfältige und große rechtsradikale Organisationslandschaft. Laut Lagebericht wurden aus Thüringen 0 Prüffälle gemeldet. Diese Verteilung der Fälle macht deutlich, dass die Zahlen des Berichtes nicht das wahre Ausmaß des Problems, sondern eher den Grad an Problembewusstsein in den Behörden widerspiegelt. Interpretiert man den Bericht so, werden die Zahlen plötzlich plausibel, denn dass es in den Behörden so gut wie kein Problembewusstsein für Rechtsradikalismus gibt, ist hinlänglich erforscht und belegt.
Undurchsichtige Prüfungen
Fairer Weise muss man sagen, dass das BfV aber nicht nur die Fälle mit dem Fragebogen sammelt und addiert. Laut eigener Angaben prüft sie diese Fälle auch selbst und sortiert dabei nochmal welche aus. So ergaben sich laut Bericht bei 436 Aktivitäten in der „Gesamtschau keine hinreichenden, gewichtigen, tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“. Dieser Satz ist nicht so einfach zu verstehen. Im ersten Moment klingt er so, als ob die Prüfung von Fällen ergeben hat, dass es sich bei den genannten doch nicht um Fälle von „Rechtsextremismus“ gehandelt hat. Da wir die Fälle nicht kennen und auch die Kriterien anhand derer geprüft wurde, können wir hier nichts genaues darüber sagen wie zutreffend diese Prüfung ist. Es fällt aber auf, dass die Aufzählung der Kriterien „hinreichend“, „gewichtig“ und „tatsächlich“ den Schluss nahe legt, dass Fälle aussortiert werden, wenn sie nicht alle drei dieser Kriterien erfüllen. Somit könnte es in einem Fall vielleicht hinreichende und tatsächliche Anhaltspunkte geben, die aber vielleicht nicht gewichtig genug sind. Weiterhin macht die Formulierung „in der Gesamtschau“ ebenfalls stutzig. Bedeutet dies, dass es Fälle gibt die zwar alle Kriterien erfüllen aber dann doch nicht aufgenommen werden, weil sie in Verbindung mit anderen Informationen oder Umständen dann doch zur Abwägung geführt haben, dass man sie nicht aufnimmt? Wenn ja, wäre es spannend zu wissen was alles in diese Gesamtschau eingeflossen ist. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ein Soldat den Hitlergruß zeigt. Das wäre dann vermutlich „hinreichend“, „gewichtig“ und „tatsächlich“ aber wenn der Soldat sagt, dass er betrunken war und dass das Ganze nur ein Witz und nicht ernst gemeint war, kommt man vielleicht „in der Gesamtschau“ zu dem Ergebnis, dass es doch kein Fall von „Rechtsextremismus“ darstellt. Wir wissen es nicht, denn echte Transparenz gibt es im Bericht nicht und im Gegensatz zu echter Wissenschaft werden die Daten und Ergebnisse nicht in der Form offen gelegt, dass andere die Korrektheit der Ergebnisse nachvollziehen können.
Doch das BfV begnügt sich nicht damit Fälle zu prüfen die die anderen Behörden übermitteln, denn es bearbeitet und zählt auch Fälle, auf die es selbst aufmerksam geworden ist. Was für Fälle das sind, wie das BfV auf diese aufmerksam geworden ist und wie sie diese bearbeitet können wir abermals nicht wissen. Zu vermuten ist aber, dass das BfV über Medienberichte auf Fälle aufmerksam wird. Außerdem kann es natürlich sein, dass es sich hin und wieder die Mühe macht Mitgliederlisten von „Rechtsextremistischen Organisationen“ mit den Datenbanken der Beschäftigten der Sicherheitsbehörden abzugleichen. Aber wir wissen es nicht, es handelt sich schließlich um einen Geheimdienst und der hat es eben nicht so mit der Transparenz.
Krude Kategorien
Zu guter Letzt sei noch darauf hingewiesen, dass die Inlandsgeheimdienste Kategorien verwenden die sie sich selbst immer wieder ausdenken und die dabei vor allem dazu dienen ihren Beobachtungsgegenstand irgendwie zu definieren sowie diese Beobachtung zu rechtfertigen. In der wissenschaftlichen Forschung ist der Extremismus-Begriff beispielsweise hoch umstritten. Zum einen weil er suggeriert es gäbe eine demokratische Mitte der Gesellschaft die frei sei von menschenverachtenden Ideologien und dann gäbe es irgendwelche Ränder an denen sich eben diese Ideologien finden lassen. Dabei wird ignoriert, wie weit verbreitet beispielsweise Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und andere menschenfeindliche Ideologien in der Gesellschaft sind und wie diese auch Teil von herrschender Politik von demokratischen Parteien sind. Des weiteren erzeugt das Gerede von Extremismus immer die Vorstellung, dass die Extremisten aller Richtungen mehr Gemeinsamkeiten miteinander haben als mit der vermeintlichen Mitte der Gesellschaft. In dieser Logik steht dann der Kampf für eine Welt ohne kapitalistische Ausbeutung und rassistische sowie patriarchale Unterdrückung in einer irgendwie konstruierten Nähe zu Neonazis welche massenhafte Deportationen von Menschen und die Ermordung ihrer politischen Gegner anstreben. Das hingegen die rassistischen Vernichtungsfantasien der Nazis möglicherweise näher an der von vielen Parteien der angeblichen Mitte praktizierten tödlichen Abschottungs- und rassistischen Abschiebepolitik liegt und eine Radikalisierung dieser Ideologien der Ungleichwertigkeit darstellt, wird hier gerne ausgeblendet oder aktiv geleugnet.
So fasst das BfV auch die Definition „Rechtsextremismus“ ziemlich eng. Beispielsweise ist bis heute ein AfD Mitglied noch nicht automatisch überall „Rechtsextremist“. Weiterhin geht es immer um den Kampf bzw. die Abschaffung der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung (FDGO). Bei der FDGO geht es aber im Kern um die Bestandteile des demokratischen, parlamentarischen Rechtsstaates. Es umfasst zwar auch die Grundrechte und die Menschenwürde, kann in der Praxis aber auch so ausgelegt werden, dass wenn jemand Rassist*in ist, aber nicht die bestehende staatliche Ordnung bekämpft er oder sie dennoch nicht Rechtsextremist*in ist.
Zur völligen Absurdität steigert sich das ganze dann bei den weiteren Kategorien die sich die Inlandsgeheimdienste in den letzten Jahren ausgedacht haben. Nachdem das Problem der Reichsbürger*innen zunächst jahrelang trotz Warnungen ignoriert und kleingeredet wurde, hat das BfV sich vor mehreren Jahren nachdem ein Reichsbürger einen Polizisten erschossen hatte, dann doch mal angefangen damit zu befassen. Das kuriose ist nun, das Reichsbürger*innen laut BfV nicht zu den „Rechtsextremisten“ gezählt werden. Stattdessen wurde eine eigene Kategorie geschaffen die „Reichsbürger und Selbstverwalter“ heißt und die seit dem zweiten Lagebericht auch für die Sicherheitsbehörden mit erfasst wird. Die Inlandsgeheimdienste sagen, dass nur ein kleiner Teil der Personen in dieser Kategorie gleichzeitig „Rechtsextremisten“ seien. Gleichzeitig gibt die Lektüre der diversen Berichte der Inlandsgeheimdienste keinen Anhaltspunkt darauf, welche „Reichsbürger und Selbstverwalter“ nicht als „Rechtsextremisten“ zu betrachten sein sollen und vor allem aus welchem Grund und anhand welcher Kriterien. Auch in der Forschung zu dem Thema lässt sich diese Unterscheidung nicht finden oder plausibel erklären. Es scheint so, als ob hier einfach Kategorien geschaffen werden um das Problem des „Rechtsextremismus“ künstlich kleinzurechnen.
Das Gleiche geschah im Rahmen der Pandemie als man begann die oftmals antisemitischen Verschwörungsgläubigen nicht als „Rechtsextremisten“ zu beobachten sondern eine noch absurdere Kategorie schuf die sich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ nennt. Auch diese Personen sollen wohl nicht rechten Ideologien anhängen sondern irgendwie was neues anderes sein. Auch hier gibt es keine plausible Erklärung und keine wissenschaftliche Forschung, die diesen Sonderstatus und die Abgrenzung in der Form rechtfertigen würde. Es bleibt hier allein das Geheimnis der Inlandsgeheimdienste wie und warum sie ihre Kategorien bilden und trotz aller Kritik daran festhalten.
Fazit
Der vorliegende Lagebericht ist nicht das was er vorgibt zu sein. Anstatt mit einer fundierten wissenschaftlichen Methodik das Thema Rechtsradikalismus in den deutschen Sicherheitsbehörden zu beleuchten und darüber aufzuklären erhebt der Bericht lediglich vorhandene Daten zu Disziplinar- und Strafverfahren gegen Bedienstete in den Behörden. Diese werden dann noch anhand von unklaren Kriterien geprüft und weiter Fälle aussortiert. Das Ganze geschieht mit ungeeigneten und irreführenden Kategorien und anhand von unbekannten Kriterien. Eine wissenschaftliche Überprüfung der Zahlen ist somit ausgeschlossen.
Was bleibt ist ein langer Bericht mit vielen Zahlen, Tabellen und Diagrammen der vor allem eine wissenschaftliche Methodik simulieren und damit eine angeblich valide Datenbasis behaupten soll. Ziel des Ganzen ist der Kritik der letzten Jahre an den Behörden den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die alte Leier des bedauerlichen Einzelfalls und die Leugnung struktureller Probleme in den Sicherheitsbehörden sind Ziel und Zweck des Berichtes. Leider verfängt diese Strategie in der breiten Öffentlichkeit und vor allem bei den meisten Journalist*innen die darüber berichten nur all zu leicht. Der Mehrheitsgesellschaft wird auf diese Weise ermöglicht das Thema gedanklich wieder zu verdrängen, denn angeblich ist das Problem doch nicht so groß und systematisch und um diese wenigen Einzelfälle kümmern sich die Behörden schon ganz gut allein.
Für uns ist hingegen klar, dass wir uns dieser Verharmlosung und Verdrängung des Problems weiterhin aktiv entgegenstellen. Mit Recherche, Analyse, Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen auf der Straße. Dabei freuen wir uns über alle, die uns unterstützen und die sich aktiv an der Bekämpfung von Nazis, Faschist*innen und anderen Rechtsradikalen innerhalb und außerhalb der Behörden beteiligen. Ihnen gilt unser Dank.