28.08.2019 / Hofbieber / Bundeswehr
Ein Soldat wird wegen der öffentlichen Verwendung von Symbolen “verfassungsfeindlicher Organisationen” sowie wegen einer Körperverletzung mit einer geringen Geldstrafe belegt. Beim Eintreffen der Polizei nach Meldung der o.g. Bestände zeigt er offen den “Hitlergruß”.