Oktober 1967 / Wuppertal / Polizei
Von Oktober 1967 bis März 1968 wird der Saal 300 des Wuppertaler Polizeipräsidiums als Gerichtssaal für den sogenannten „Bialystok-Prozess“ genutzt, um die Ermordung von über 1.000 Jüd:innen in der polnischen Stadt Bialystok im Juni 1941 aufzuklären. Der größte Teil der Menschen war von deutschen Polizeibeamten in die örtliche Synagoge getrieben worden. Anschließend wurde diese angezündet, so dass die Menschen darin grausam umkamen.
Die ohnehin schleppenden Ermittlungen wurden zuvor von den Polizeibehörden und -angehörigen sabotiert, indem sie den zuständigen Ermittlern Personalakten des unter Verdacht stehenden Bataillons 309 vorenthielten, offensichtlich ihre Aussagen absprachen und ihnen auch sonst Steine in den Weg legten, wo sie nur konnten.
Im Laufe des Prozesses werden schließlich 14 aktive und auch ehemalige Polizeibeamte für ihre Beteiligung an der Tat zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Unter den Hauptangeklagten befinden sich auch zwei Wuppertaler Polizeibeamte. Einige der an der Tat beteiligten Beamten hatten nach dem Krieg zunächst eine beachtliche Karriere bei der Polizei machen können. Darunter auch der Bataillonskommandeur Ernst Weis, der sich bei Anklageerhebung schon im Ruhestand befand oder der Kompanieführer Rolf-Joachim Buchs, zu der Zeit Hauptkommissar, Hundertschaftsführer und Lehrer an der Landespolizeischule „Erich Klausener“ in Düsseldorf. Andere lebten ein unbehelligtes bürgerliches Leben, so wie Heinrich Schneider, der als leitender Angestellter in dem Wuppertaler Textilgroßunternehmen Villbrandt & Zehnder AG tätig war.
Die zum Teil lebenslangen Haftstrafen wurden 1971 aufgrund eines Verfahrensfehlers wieder aufgehoben und 1973 in einem Revisionsverfahren in geringfügigere Strafen von vier bis sechs Jahren umgewandelt.
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