27.02.2020 – April 2022 / Köln / Verfassungsschutz
Das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, dass der Verfassungsschutz (VS) die AfD als Verdachtsfall einstufen und damit mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten darf. Diese Entscheidung ist an eine “Stillhaltezusage” gebunden – heißt die Öffentlichkeit darf bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts nicht informiert werden.
Im März 2021 melden die Medien, dass die AfD als Verdachtsfall eingestuft wurde. Der VS hat ein Leak! Fakt ist jetzt, die Beobachtung ist ausgesetzt.
Am 05.03.2022 entscheidet das Verwaltungsgericht nach 10stündiger Verhandlung, dass die AfD endgültig als Verdachtsfall eingestuft ist.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-kommentar-100.html