25.03.2022–16.03.2023 / Berlin / Justiz
Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann darf wieder als Richterin arbeiten. Die Berliner Justizsenatorin sah keine Handhabe dies zu verhindern. Nach dem sächsischen Richter Jens Maier (https://entnazifizierungjetzt.de/06-01-2022-dresden-justiz/) ist dies der zweite Fall, in dem ein:e AfD-Bundestagabgeordnete:r in den Justizdienst zurückkehrt.
https://taz.de/Berliner-AfD-Richterin-zurueck-im-Amt/!5840413/
13.10.2022
Malsack-Winkemann darf auch weiterhin als Richterin arbeiten. Das entschied das Dienstgericht in Berlin und hat damit einen Antrag des Landes Berlin verworfen, sie vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen. Ihre rassistischen Aussagen im Bundestag seien nicht verwertbar, weil sie Immunität genoss. Der Staatsrechtler Andreas Fischer-Lescano kritisierte das Urteil scharf: „Was soll eine Funktionärin einer rechtsextremen Partei denn bitte sonst für eine Gesinnung haben?“
https://taz.de/Entscheidung-des-Dienstgerichts-Berlin/!5884146/
16.03.2023
Die Richterin Malsack-Winkemann ist nun vorläufig des Dienstes enthoben worden. Die ehemalige AfD Bundestagsabgeordnete und Mitglied des terroristischen Reichsbürger:innen Netzwerk hatte noch im Oktober 2022 vor dem Dienstgericht ihre Weiterbeschäftigung durchsetzen können.