24.12.2018 / Frankfurt (Main) / Polizei
Oberkommissar S. beleidigt einen Menschen rassistisch, der zuvor von der Autobahnpolizei in Gewahrsam genommen worden war. Einige seiner anwesenden Kolleg:innen bringen den Fall zur Anzeige.
S. leugnet die rassistischen Äußerungen und verweist auf seinen eigenen migrantischen Hintergrund. Am 20.06.2020 verurteilt ihn das Amtsgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 80 Euro. Der Richter glaubt, dass S. vielleicht „nicht aus Gesinnung, sondern im Eifer des Gefechts“ beleidigt habe.