17.06.2022 / Bautzen / Justiz
Das Amtsgericht verharmlost das “Z” Symbol, als nicht strafbar und lässt ein diesbezügliches Verfahren nicht zu. Das “Z”, das zur Verherrlichung des russischen Angriffskrieges in der Ukraine benutzt wird, wird auch von rechten Coronaleugner:innen benutzt. Das Gericht wertet das Zeigen des Zeichens lediglich als Provokation, vergleichbar mit dem Zeigen des Judensterns durch Coronaleugner:innen.
https://taz.de/Saechsisches-Gericht-und-Propaganda/!5861796/