10.06.2020 / Einbeck / Polizei / Justiz / Verfassungsschutz
Der bereits mehrfach vorbestrafte, stadtbekannte Neonazi Pascal Zintarra begeht mit einem Komplizen einen Sprengstoffanschlag auf den Postkasten einer Antifaschistin, wobei Trümmer mehrere Meter in ihre Wohnräume geschleudert werden, jedoch glücklicherweise ohne sie zu verletzen. Trotzdem wird der Fall zuerst als reine Sachbeschädigung eingestuft und weder Zintarra, noch sein Mittäter festgenommen. Genug Zeit für den einen Tatverdächtigen am Rande einer antifaschistischen Kundgebung Pressevertreter:innen zu bedrohen. Nationale und internationale Berichterstattungen folgen und die beiden werden erst nach über einer Woche in Untersuchungshaft genommen. Offizielle Begründung: Sie hätten keinen festen Wohnsitz, weshalb Fluchtgefahr bestehe.
Es kommt zusätzlich heraus, dass bei einer Hausdurchsuchung bei Zintarra, die zwei Monate zuvor stattfand, schon Waffen gefunden und beschlagnahmt wurden. Jedoch zog dies anscheinend keine juristischen Konsequenzen nach sich. Unter den sichergestellten Waffen im April waren baugleiche Böller, die auch für den Anschlag im Juni benutzt werden sollten. Diese wurden Zintarra jedoch wieder ausgehändigt, weil ihre Illegalität übersehen wurde.
Zintarra wird im November 2020 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Das Gericht spricht ihm ein politisches Motiv ab. Es sieht in seinem Geltungsbedürfnis den Anlass zum Anschlag. Gleichzeitig gibt es der antifaschistischen Szene eine Mitschuld, die “es ihm ermöglicht habe, sich in Szene zu setzen”. In das gleiche Horn stößt der niedersächsische Verfassungsschutzpräsident Whitthaut.
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