09.03.2016 – 2021 / Freiburg / Justiz
In einer gemeinsamen Erklärung fordern Freiburger Strafverteidiger:innen den Staatsanwalt Thomas Seitz von Strafverfahren gegen Beschuldigte mit Migrationshintergrund zu entbinden. Grundlage für diese Forderung sind Äußerungen Seitz, die er vor allem auf Facebook tätigte. Er verwendete dabei Begriffe, wie „Migrassoren“ oder bezeichnete Barak Obama als „Quotenn****“ u.ä…
Dies löst (wenn auch viel später), ein Disziplinarverfahren aus. 2018 wird Seitz aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Ein nahezu einmaliger Vorgang. Es ist eher üblich solche Verfahren im Sande verlaufen zu lassen oder niederzuschlagen. Im Juni 2021 wurde dies auch durch das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt.
Seitz wurde 2017 und 2021 für die AfD in den Bundestag gewählt. Dort ist er mit hetzerischen und rassistischen Beiträgen aufgefallen. Er gehört(e) dem „Flügel“ an. Er beschäftigt Mitarbeiter mit rechtsradikalem Hintergrund.