2017 – 2020 / Zittau / Justiz
November 2020 Der Bundesgerichtshof urteilt gegen einen Richter, der eine Frau freigesprochen hat, die öffentlich gegen Geflüchtete gehetzt und mit Brandanschlägen gedroht hatte. Der BGH kritisiert nicht das Urteil, sondern nur den politischen Kommentar des Richters. Dieser kommentierte: “Eine bisher nicht bekannte Anzahl von Flüchtlingen unkontrolliert ins Land zu lassen”, sei viel mehr geeignet, “den öffentlichen Frieden zu stören, als der Facebook-Kommentar der Angeklagten.”
Der Richter heißt Kai Ronsdorf und arbeitet am Amtsgericht Zittau.
Kai Ronsdorf urteilt oft im Interesse von Rassist:innen und Nazis. Im Februar 2020 sprach er einen Rentner vom Vorwurf der Volksverhetzung frei, der Migrant:innen als “Ungeziefer” bezeichnet hatte. Im Januar 2017 sprach er eine Frau vom Vorwurf der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen frei. Diese hatte auf Facebook ein historisches Foto von Zittau mit diversen Hakenkreuzfahnen gepostet. Ronsdorf sah die offensichtliche Provokation nicht.
https://www.fr.de/politik/migranten-ungeziefer-beleidigt-keine-volksverhetzung-13533776.html
Im Sommer 2019 sprach er einen Teilnehmer des Ostritzer Rechtsrockkonzerts frei. Der Nazi hatte auf seiner Wade öffentlich das Triskele Zeichen getragen. Richter Ronsdorf monierte Unterschiede bei der Darstellung des Symbols und konnte somit nicht erkennen, dass es sich um ein verfassungsfeindliches Symbol handelte.
https://www.saechsische.de/plus/freispruch-fuer-nazi-symbol-an-der-wade-5097407.html