25.08.2022 / Karlsruhe / Justiz
Der Bundesgerichtshof bestätigt die Urteile im Mordfall Walter Lübcke. Damit bleibt der Freispruch für den Mitäter Markus Hartmann bestehen und der Mordversuch an Ahmed I. ungesühnt. Die Nebenkläger und die Familie von Walter Lübcke hatten Revision eingelegt, weil es starke Hinweise darauf gab, dass Markus Hartmann am Mord beteiligt war und Stephan Ernst den Geflüchteten Ahmed I. mit einem Messer angegriffen hat.