25.05.1961 – 2002 / Berlin / Polizei
Am 25. Mai 1961 trat das Gesetz über die Freiwillige Polizeireserve (FPR) in Kraft. Die FPR war in ergänzender Funktion für die Berliner Polizei tätig. Zu ihren Aufgaben zählten Objektschutz, Verkehrsüberwachung oder Schulwegsicherung. Sie wurden polizeilich weitergebildet und durften im Dienst eine Schusswaffe bei sich tragen. Anfang Februar 1993 sah sich Berlins Polizeipräsident Hagen Saberschinsky jedoch gezwungen, eine Prüfgruppe zur Untersuchung der FPR einzusetzen. Was war geschehen? Bei der Festnahme von zwölf rechten Waffenhändlern erwiesen sich fünf als Mitglieder der FPR. Die daraufhin veranlasste Überprüfung der FPR-Mitglieder ergab, dass ein Fünftel vor Eintritt in den Dienst wegen Raubes, Körperverletzung, sexuellen Mißbrauchs von Kindern, illegalen Waffenbesitzes oder anderen Straftaten kriminalpolizeilich erfasst waren und dem rechtsradikalen Spektrum nahestanden. Am 17. Juni 1993 beschloß das Berliner Abgeordnetenhaus die Einsetzung des Untersuchungsausschusses. 2002 wurde die FPR aufgelöst.
https://www.focus.de/politik/deutschland/polizeiskandal-neonazis-und-ganoven-in-berlin-auf-streife_aid_140345.html 1
https://www.focus.de/politik/deutschland/polizeiskandal-berliner-hilfssheriffs-in-morde-verwickelt_aid_142629.html
https://www.berliner-zeitung.de/buendnisgruene-die-fpr-ist-noch-nicht-sauber-polizeireserve-geraet-erneut-ins-zwielicht-li.34709
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/servlet.starweb?path=AHAB/lisshfl.web&id=ahabwebdokfl&search=(DNRS%3D5187)+AND+(DART%3DD)+AND+(WP%3D12)+AND+ID%3DD-47335&format=WEBDOKFL
https://www.cilip.de/1995/12/24/der-untersuchungsausschuss-zur-aufklaerung-von-vorgaengen-bei-der-freiwilligen-polizeireserve-versuch-einer-bilanz/