24.09.2016 / Dresden / Justiz
Marco S. zeigt einer Gruppe von Aktivist:innen von “Dresden Nazifrei!”, die in der Dresdner Webergasse eine Veranstaltung abhalten, den Hitlergruß.
Diese stellen daraufhin Strafanzeige wegen “Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”.
Die betraute Staatsanwältin stellt das Verfahren am 12.12.2016 ohne jegliche Konsequenzen ein. In der Begründung heißt es: “Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben. Die Schuld wäre als gering anzusehen.”